Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Zeugin  Margaretha  Emmerich,  Mutter  des  vorigen  Zeugen,
Schwägerin  des  Beschuldigten  Nikolaus  Leist:  „Ich  war  am  Maria-Himmelfahrtstage
  1876  mit  meinem  Sohne  in  Marp.  auf  der  Kirmes.
Zwischen  6  und  7  Uhr  Abends  gingen  wir  an  die  Gnadenstelle;  wir
haben  dort  still  gebetet;  da  sagte  mein  Sohn:  „„Mutter,  da  ist  die  h.
Mutter  Gottes.""  —  Ich  sagte:  „„Das  sagt  man  nicht,  Du  täuschest
Dich  wohl.""  Er  sagte  zu  mir:  „„Doch,  sieh  dort  hin,  dann  siehst
Du  sie  auch!""  Dann  wurde  er  schwach.  —  Die  Leute  wollten  mir
das  Kind  abnehmen;  das  lies;  ich  nicht  zu  und  sagte,  das  Kind  habe  sich
nur  erschreckt.  Darauf  bin  ich  mit  demselben  zum  Essen  gegangen,  er
konnte  jedoch  Nichts  essen."
Präs  :  „Hatte  er  vorher  in  Marp.  gegessen?"
Z  e  n  g  i  ii:  „Ja."
Präs.:  „Ist  der  Junge  sonst  gewohnt,  stundenlange  Wege  zu
machen?  Sein  Handwerk  bedingt  eine  anstrengend  sitzende  Stellung;
strengt  ihn  das  Laufen  nicht  sehr  an?"
Zeugin:  „Er  kann  sehr  gut  zu  Fus;  gehen.  —  Die  Seilte  frugen:
„„Was  ist  dem  Jungen  vorgekommen?""  Ich  sagte:  „„Nichts.""  Ich
ging  nochmals  zum  Walve,  der  Junge  wollte  jedoch  nicht  mitgehen.
Als  wir  zurückkamen,  war  er  in  der  Kirche.  In  der  Zwischenzeit  hatte
ein  mir  unbekannter  Mann  unsern  Verwandten  in  Marp.  gesagt,  was
vorgekommen  wäre;  ich  sagte,  der  Junge  könne  etwas  Anderes  gesehen
und  geglaubt  haben,  die  Mutter  Gottes  gesehen  zu  haben.  Als  wir
später  weggingen,  sagte  ein  Mann  zu  uns,  wir  mühten  zum  Pfarrhaus
gehen;  ich  antwortete  anfangs,  wir  hätten  dort  Nichts  zu  schaffen;  doch
sind  wir  nachher  mit  dem  Manne  zum  Psarrhause  gegangen,  wo  einige
Geistliche  waren,  welche  ihn  frugen,  was  vorgekommen  wäre,  worauf
er  das  Geschehene  kurz  erzählte.  Einer  der  Herren  sagte:  „„Bete  fleißig,
dann  wirst  Du  ein  gutes  .ttind  werden.""
Präs.:  „Herr  Ober-Prokurator,  es  ist  mir  Seitens  der  Vertheidigung
  bei  Beginn  der  Sitzung  der  Wunsch  ausgesprochen  worden,  daß
Herr  Professor  Henke  als  Schutz-Zeuge  im  Interesse  des  Hr.  Past.  Neur.  .
vernommen  werde."
Bachem:  „Da  ich  in  der  Sache  nicht  orientirt  war,  habe  ich  irrthümlich
  Pros.  Henke  angegeben,  es  muß  jedoch  Herr  Professor  Tr.  ;
Scheeben  sein."
Präs.:  „Herr  Scheeben  wird  also  gleich  vernommen  werden  —  z
            
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