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irortet und die Erscheinung auf dieselbe Art beschrieben. Zeuge ist
aus einem Zimmer in das andere gegangen und hat die Kinder gefragt,
wie hach die Erscheinung vom Boden gewesen, auf welchem Arm die
Mutter Gottes das Kind getragen, wie beschaffen das Kleid und die Krone
gewesen sei, und Eins hat dasselbe wie das Andere geantwortet.
Präs.: „Aber das sind Dinge, über welche die Kinder häufig
gesprochen haben, wenn wir von dem Gedanken ausgehen, daß wir es
mit rasfinirten Kindern zu thun haben, die später die Beamten zu hintergehen
versuchten, so liegt es nahe, daß, wenn sie vorher auf die Probe
gestellt werden sollten, sie sich vorher Mittheilung gemacht haben. Die
Kinder haben übrigens ja früher immer übereingestimmt in
Angabe der Farbe des Kleides, in Beschreibung der Haltung der Erscheinung;
also ist es gar nicht auffallend, wenn sie auch jetzt bei dem
Experimente übereinstimmten in der Wiederholung ihrer
früheren Angaben "
Verth. Bachem: „Um zu ermessen, ob Reflexionen und Objektionen,
welche auf die Sache geworfen werden, irgend ^welche Berechtigung
haben, müssen wir wissen, ob dieselben Einzelheiten, welche der
Zeuge bei der Probe hier als übereinstimmend koniatirt, auch bei
einer frühern Erscheinung angegeben worden sind. Nur wenn wir
diese Unterlage hätten, dann könnten wir weiter diskutiren und darüber
klar werden."
Präs.: „Ja, ich verstehe, was Sie sagen; bei früheren Aussagen
haben die Kinder sich immer ausgesprochen über die Farbe des Kleides,
ob es eine Krone gewesen, wie das Kind gesessen."
Verth. Bachem: „Ich bin der Ansicht, es sei zu hören, was der
Zeuge sagt; aber es sind Reflexionen in die Sache geworfen worden."
Präs.: „Natürlich muß ich mit Reflexionen kommen, denn ich muß
fragen, ob die Kinder das Wasser gefühlt haben."
Zeuge kann nicht bestimmt sagen, ob die Kinde'' das gefühlt haben.
Verth. Bachem: „Es scheint mir, daß das Dinge sind, aus welche,:
nachher etwa der Oberprokurator rationes dabitandi (Verdachtsgründe),
herleitn könnte; die dürfen aber jetzt nicht aufgeworfen werden."
Präs.: „Es genügt auch für Sie, wenn ich den Zeugen frage
welche Farbe die Kleidung gehabt, wie hoch die Erscheinung von der
Erde entfernt gewesen; Zeuge hat nach der Farbe gefragt, auf welchem
Arme das Kind gewesen, und die Kinder hätten übereinstimmend geant-