Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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schon  auf  dieser  Erde  seine  Strafe,  nämlich  die  des  bösen  Gewissens.
Schon  im  Heidenthum  wußte  man,  von  dieser  Strafe;  man  sprach  von
den  Furien,  ivelche  den  Missethäter  verfolgen;  auch  das  Staatsgesetz
bedroht  den  Meineid  mit  Strafe,  nämlich  mit  Zuchthaus.
„Es  ist  meine  Pflicht,  sie  so  eindringlich  zu  warnen,  da  die  Durchsicht
  der  Akten  mir  die  peinliche  Gewißheit  gegeben  hat,  daß  in  manchen
Punkten  Eid  gegen  Eid  steht;  wenn  nicht  unsre  Verhandlungen  Aufklärung
  darüber  bringen,  io  muß  der  eine  falsch  geschworen  haben.  Ferner
sind  im  Angesichte  von  ganzen  Ortschaften  Dinge  passirt,  von  welchen
Manche  Nichts  gesehen  haben  wollen.  Woher  mag  das  kommen?
Sollte  der  Satz:  „Der  Zweck  heiligt  das  Mittel?"  so  stark
um  sich  gegriffen  haben?  Dieser  Satz  ist  falsch!  Niemand  darf
denken,  er  dürfe  der  Kirche  oder  den  Geistlichen  nicht  schaden.  Gott  ist
allmächtig,  also  kann  er  jeden  Zweck,  welchen  er  will,  erreichen,  und  er
bedarf  dazu  nicht  des  falschen  Eides;  der  Zweck  heiligt  nicht  das  Mittel
des  Meineides,  dieses  Mittel  bleibt  unter  allen  Umständen  ein  Schlechtes."
Zunächst  werden  verhandelt  die  beiden  Anschuldigungen  ans  Anreizung
  zum  Widerstände  und  Leistung  von  Widerstand  gegen  die  Staatsgewalt:
  1.  Beschuldigter:  Anton  Eich,  43  I.  a.,  Pastor  zu  Heusweiler.
Bestraft  wegen  Beleidigung  des  Friedensrichters  und  wegen  einer  maigesetzwidrigen
  Handlung,  sonst  ist  sein  Ruf  ein  guter.  Der  Beschuldigte
oll  am  13.  Juli  1876  Abends  an  dem  sogenannten  Gnadenorte  in
einer  Rede  an  die  versammelte  Menge  gesagt  haben:  „Weichet  nicht,
denn  die  Mutter  Gottes  wird  eure  Feinde  vernichten"  —  oder:  „Weichet
nicht,  denn  die  Mutter  Gottes  wird  im  Himmel  eure  Feinde  bestrafen",
—  oder:  „Wenn  die  Feinde  kommen  so  betet,  denn  die  Mutter  Gottes
nnrd  Euch  beschützen."
Der  Beschuldigte  sollte  am  14.  Juli  einem  Begräbniß  zu  Kärlich
beiwohnen;  Pastor  Nenreuter  schrieb  ihm  am  13.,  das;  die  Sache,  welche
sie  in  einer  Besprechung  ain  5.  Juli  als  eine  Kleinigkeit  behandelt
hätten,  ein  ganz  unerwartetes  Aussehen  mache;  daß,  da  keine  bischöfliche
Behörde  vorhanden  sei,  er  sich  in  vollster  Rathlosigkeit  befinde  und  ihn
dringend  bitte,  doch  zu  ihm  zu  kommen,  um  ihm  zu  rathen,  was  er
thun  solle.  Nur  darum  sei  er  nach  Marpingen  gekommen.
Der  Präsident  legt  den  Hauptnachdruck  darauf,  daß  festgestellt
werde,  ob  der  Beschuldigte  in  Marpingen  gehört  habe,  daß  der
Anmarsch  der  Truppen  auf  9  Uhr  festgestellt  sei.
            
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