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Zeugenaussagen unmittelbar gehabt, und der ist jetzt wieder ganz
schief g e lv o r d e n!
Verth. Bachem: „Es wird schließlich nichts übrigbleiben, als daß
auch die Vertheidigung die Ausdrücke, deren sich die Zeugen bedienen,
durch den Gerichtsschreiber sixiren läßt, wie wiederholt der
Hr. Präs. gethan hat betreffs der Aeußerungen, welche ihm b e l a st e n d
erschienen. Es ist dies nothwendig, wenn immer reslektirt wird."
Präs.: „Neur. lehnte ab, das Wasser zu besorgen, dann ging er
hinunter..
Verth. Bachem: „Hier fehlt der Zwischensatz: „„Als dann der
Paüor i nsistirte..— Das ist das Wort, dessen sich der Zeuge
selber bedient hat."
Präs.: „Nun wäre Neur. heruntergegangen, dann kam er wieder;
das wissen Sie sicher?" — Zeuge: „Ich glaube das."
Präs.: „Sie glauben das. Nach dieser Weigerung, das Wasser
selbst zu besorgen, ging Neur. hinunter." — Zeuge: „Ja." — Präs.:
„Wie nun später?" — Zeuge: „Er führte mich zur Treppe hinunter,
ging in ein Zimmer, sagte: „„Da ist der Mann"" und drehte sich um."
Präs.: „Genug, wir haben die Aeußerung gehört, und die Aeußerung
kann nicht verwischt werden." — Zu Neur.: „Sie hören
nun, was der Zeuge gesagt hat. Er hat Ihnen Fragen auf einen Zettel
niedergeschrieben, die von keinem Menschen ohne übernatürliche Hülfe
gelöst werden konnten; er wollte dadurch eine Ueberzeugung gewinnen,
um darnach in seiner Pfarre zu handeln. Sie haben die Fragen nicht
vorgelegt; wollen Sie uns dafür das Motiv sagen."
Neur.: „Ich bin dafür nicht verantwortlich; ich bedauere sehr,
durch die Maßregeln der Regierung daran verhindert gewesen zu sein;
es wurde ja immer nachgeforscht, ob und welche Fragen an die Erscheinung
gestellt worden seien. Hätte man mich gewähren lassen, ich
wäre selbst auf den Gedanken gekommen; es mar sehr leicht, Mittel
zu finden, um zu prüfen, ob die Erscheinung ächt oder unücht war. Ich
wurde aber verhaftet." Präs.: „Das ist erst im Oktobergeschehen."
— Verth. Bachem konstatirt, daß ein Druck auf dem Pastor
gelastet hat, ja daß der polizeiliche Belagerungszustand bis heute noch besteht.
Neur. fügt hinzu, daß dieser Zeuge ihn sehr gequält habe mit
seinen Fragen; er selbst habe keine Fragen gestellt und auch zu fragen
verboten. Bezüglich des Wassers habe er znin Zeugen gesagt, wenn der
Mann wolle, so sei es ihm recht. 11