Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Untersuchungsrichter  Kleber,  welcher  diese  Zeugenaussagen  ausgenommen,
in  seiner  Eigenschaft  als  Zeuge  dieselben  wiederholen.
Verth.  Simons:  „Ich  beantrage  Verlesung,  weil  dieselbe  nicht
durch  das  Gesetz  verboten  wird  imb  weil  es  Praxis  sowohl  des  hiesigen
als  auch  aller  anderen  Gerichte  ist."
Ober-Pro  kur.:  „Nach  der  Verordnung  vom  11.  Oktober  1>'40
ist  es  nicht  gestattet;  wenn  es  doch  mißbräuchlicher  Weise  geschehen  ist,
so  kann  das  für  uns  nicht  maßgebend  sein."
Vertheid.  Simons:  „In  der  Verordnung  steht,  wenn  der  Zeuge
geladen  und  nicht  erschienen  ist,  dann  hat  der  Beschuldigte  ein  Recht,
die  Verlesung  zu  verlangen;  es  steht  aber  nicht  in  derselben,  daß,  wenn
er  nicht  geladen  ist,  die  Verlesung  unterbleiben  müsse;  wenn  es  sonst
geschehen  ist,  weßhalb  soll  es  heute  nicht  geschehen?"
Oberprok.:  „Die  Verordnung  setzt  voraus,  daß  eine  Ladung  geschehen
  sei."
Präs.:  „DieVertheidigung  stimmt  mit  dem  Hm.  Oberprok.  darin
überein,  daß  der  Beschuldigte  nicht  berechtigt  ist,  die  Verlesung  zu
fordern;  ob  sie  zulässig  sei,  wird  das  Gericht  entscheiden."
Das  Richterkollegium  zieht  sich  zur  Berathung  zurück  und  verkündet
den  Beschluß,  daß  die  protokollarischen  Aussagen  verlesen  werden  sollen;
es  sei  gesetzlich  zulässig,  nicht  bloß  eidliche,  sondern  sogar  unvereidete
Aussagen  Abwesender  zu  verlesen.
Verlesung  der  Aussage  des  G  r  e  g  o  r  i  u  s:  Ein  Mann  hat  mir  erzählt,
vor  Jahren  sei  auch  so  eine  Wunder-Geschichte  in  Alsweiler  passirt;  ich
meine,  er  habe  gesagt,  die  (beim  Gespräche  anwesende)  Frau  Leist  sei
daran  betheiligt  gewesen.  Letzeres  kann  ich  nicht  sicher  behaupten.  Wer
das  aus  Alsweiler  gesagt  hat,  kann  ich  nicht  sagen.
Peter  Scherer  erklärt,  er  sei  Gegner  solcher  Erscheinungen.  Es
ging  das  Gerücht,  daß  die  Lehrerin  Andre  mit  den  Kindern  im  Walde
gewesen  sei;  ob  dasselbe  begründet,  könne  er  nicht  bezeugen;  er  hat  den
Rath  gegeben,  zu  bewirken,  daß  zu  den  4000  JL,  welche  die  Gemeinde  Marp.
zahlen  muß,  nur  jene  beizutragen  haben,  welche  an  der  Geschichte  Schuld  sind.
Manche  Kranke,  welche  die  vorgeschriebenen  Gebete  verrichtet  haben,  sind
doch  gestorben.  Zeuge  behauptet  ferner,  daß  Kaplan  Dicke  ein  Protokoll
aufgenommen  und  gleichzeitig  mit  Pastor  Schneider  die  Hoffnung  ausgesprochen,
  daß  die  Mutter  Gottes  die  Liberalen  hernehmen  werde.  Der
Verstorbene  Fuchs  habe  gesagt,  die  Mutter  Gottes  solle  sich  allen  Men¬
            
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