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sich umdrehen: Margaretha that es rmd lachte dabei; der Staatspro¬
kurator sagte, er schlicke aus dem Lachen, das; ihre Krankheit nicht be*
deutend sei; daraus antwortete Margaretha Kunz: „man darf doch
lachen, wenn man krank ist." Die Schwester der Kunz sagte, ein
Arzt sei da gewesen: vor der Thüre sagte der Ortsvorsteher,
der Arzt sei nicht d a g ew e s e n; der Staatsprokurator sagte, er behalte
sich vor, in dieser Sache einen Antrag an das Gericht zu stellen. (64-
scheint nicht, daß er einen gestellt hat.)
Walter, Lehrerin in Essen: „Ich war vom 22. bis 27. August
in Marpingen; ich habe das Kino über die Erscheinungen ausgefragt,
aber es hat gesagt, es sei ihnen verboten, über die Erscheinung zu
sprechen; ich fragte: „Von wem?" — Keine Antwort. — „Ob von
Pastor Neureuter?" — Das Kind antwortete: „Nein, von dem nicht."
Präs.: „Sie haben in dem gerichtlichen Protokolle anders aus¬
gesagt"
Zeugin: „Als ich vernommen wurde, war mir die Sache noch
in frischer Erinnerung."
Präs.; Am 15. Februar 1878 (also 5S/* Monat nach d.r An¬
wesenheit) haben Sie zu Protokoll gegeben: „Die drei Kinder waren
sehr zurückhaltend und antworteten so gut wie Nichts; die Eltern theil¬
ten mir mit, es sei den Kindeln vom Pfarrer verboten worden, über
die Erscheinung zu sprechen. *)
Präs.: „Haben die Eltern Vortheil von der Sache gehabt ?"
Zeugin: „Sie beherbergten viele Gäste."
Vertheid. Simon: „Ich beantrage, daß die sämmtlichen
Akten, in welchen die Eltern wegen unbefugter Ausübung des Gewerbes,
der Gastwirthschast verurtheilt worden sind, zu den Akten d.r heutigen
Verhandlung genoinmen werden."
Zeuge G r e g o r i u s ist todt; die Zeugen Eheleute Becker sind ausge¬
wandert. Dr. Thömes hat ein Interesse daran, das; die früheren eid¬
lichen Aussagen verlesen werden; der Präsident meint, es könne ja auch der
*) Die Kinder theilten nachträglich mit, es sei ihnen von der Er¬
scheinung verboten, über dieselbe zu sprechen; den Eltern werden die
Kinder keine Mittheilung gemacht haben; die Eltern haben vermuthet,
der Herr Pastor Neureuter habe es den Kindern verboten. Anm. des
Berichterstatters.