Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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sich  umdrehen:  Margaretha  that  es  rmd  lachte  dabei;  der  Staatsprokurator
  sagte,  er  schlicke  aus  dem  Lachen,  das;  ihre  Krankheit  nicht  be*
deutend  sei;  daraus  antwortete  Margaretha  Kunz:  „man  darf  doch
lachen,  wenn  man  krank  ist."  Die  Schwester  der  Kunz  sagte,  ein
Arzt  sei  da  gewesen:  vor  der  Thüre  sagte  der  Ortsvorsteher,
der  Arzt  sei  nicht  d  a  g  ew  e  s  e  n;  der  Staatsprokurator  sagte,  er  behalte
sich  vor,  in  dieser  Sache  einen  Antrag  an  das  Gericht  zu  stellen.  (64-scheint
  nicht,  daß  er  einen  gestellt  hat.)
Walter,  Lehrerin  in  Essen:  „Ich  war  vom  22.  bis  27.  August
in  Marpingen;  ich  habe  das  Kino  über  die  Erscheinungen  ausgefragt,
aber  es  hat  gesagt,  es  sei  ihnen  verboten,  über  die  Erscheinung  zu
sprechen;  ich  fragte:  „Von  wem?"  —  Keine  Antwort.  —  „Ob  von
Pastor  Neureuter?"  —  Das  Kind  antwortete:  „Nein,  von  dem  nicht."
Präs.:  „Sie  haben  in  dem  gerichtlichen  Protokolle  anders  ausgesagt"

Zeugin:  „Als  ich  vernommen  wurde,  war  mir  die  Sache  noch
in  frischer  Erinnerung."
Präs.;  Am  15.  Februar  1878  (also  5S/*  Monat  nach  d.r  Anwesenheit)
  haben  Sie  zu  Protokoll  gegeben:  „Die  drei  Kinder  waren
sehr  zurückhaltend  und  antworteten  so  gut  wie  Nichts;  die  Eltern  theilten
  mir  mit,  es  sei  den  Kindeln  vom  Pfarrer  verboten  worden,  über
die  Erscheinung  zu  sprechen.  *)
Präs.:  „Haben  die  Eltern  Vortheil  von  der  Sache  gehabt  ?"
Zeugin:  „Sie  beherbergten  viele  Gäste."
Vertheid.  Simon:  „Ich  beantrage,  daß  die  sämmtlichen
Akten,  in  welchen  die  Eltern  wegen  unbefugter  Ausübung  des  Gewerbes,
der  Gastwirthschast  verurtheilt  worden  sind,  zu  den  Akten  d.r  heutigen
Verhandlung  genoinmen  werden."
Zeuge  G  r  e  g  o  r  i  u  s  ist  todt;  die  Zeugen  Eheleute  Becker  sind  ausgewandert.
  Dr.  Thömes  hat  ein  Interesse  daran,  das;  die  früheren  eidlichen
  Aussagen  verlesen  werden;  der  Präsident  meint,  es  könne  ja  auch  der
*)  Die  Kinder  theilten  nachträglich  mit,  es  sei  ihnen  von  der  Erscheinung
  verboten,  über  dieselbe  zu  sprechen;  den  Eltern  werden  die
Kinder  keine  Mittheilung  gemacht  haben;  die  Eltern  haben  vermuthet,
der  Herr  Pastor  Neureuter  habe  es  den  Kindern  verboten.  Anm.  des
Berichterstatters.
            
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