Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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welcher  der  Hr.  Pastor  Neureuter  die  hl.  Kommunion  ertheilt  hat,  weil
er  sie  für  gefährlich  krank  hielt.
Zeuge  sagt:  „Ich  wurde  gerufen,  weil  das  Kind  einen  kranken
Fuß  hatte;  später  hörte  ich,  es  sei  aufgeregt  und  sonst  noch  krank;
weitere  Mittheilung  über  die  Krankheit  wurde  mir  nicht  gemacht;  ich
wurde  nicht  aufgefordert,  das  Kind  zu  besuchen."
Neur.  weiß  nicht  mehr,  wann  das  Kind  versehen  worden  ist.
Der  Ober-Prokurator  hat  den  Aussagen  des  Zeugen  Bmgemer
  entnommen,  daß  es  am  7.  August  gewesen  sei.
Dr.  Trost  hat  am  18.  August  bezeugt,  erhübe  „vor  drei  Wochen",
also  am  28.  Juli,  dem  Kinde  eine  Salbe  verschrieben.
Verth.  Bachem:  Der  Zeuge  Domkapitular  Arnolds  hat  bekundet,
  das;  Pastor  Neur.,  weint  er  von  der  Gefährlichkeit  der  Krankheit
  des  Kindes  überzeugt  war,  verpflichtet  war,  dem  Kinde
die  h.  Kommunion  als  Wegzehrung  zu  reichen;  er  glaubt,  zu  dieser
Bemerkung  hier,  während  des  Zeugenverhörs,  darum  Veranlassung  zu
haben,  weil  er  ja  unmöglich  später  über  jede  Zeugenaussage  seine  Bemerkung
  machen  könne.
Präs.:  „Ich  kann  mich  aber  nicht  über  die  dem  Plaidoyer  vorgreifenden
  Bemerkungen  äußern."
Verth.  Bachem:  „Ich  verlange  das  nicht,  sondern  ivill  nur  während
  des  Zeugeuverhörs  ausräumen,  was  ich  nicht  mehr  später
ausräumen  kann,  wenn  ich  nicht  das  gesammte  Zeugenverhör
hier  Ihnen  wieder  vorführen  soll."
Es  wird  aus  dem  6.  Bande  der  Akten  ein  von  verschiedenen  Gerichtsbeamten
  aufgenommenes  Protokoll  vom  9.  August  1877  verlesen.
Diese  Gerichtspersonen  haben  das  Grabmal  der  verstorbenen  Schwester
des  Herrn  Pastor  Neur.  besichtigt;  sie  fanden,  daß  die  an  diesem  Grabmale
  angebrachte  Statue  der  Mutter  Gottes  nicht  ein  Kind  in  den  Armen
  trägt  und,  wie  im  Protokolle  ausdrücklich  bemerkt  wird,  den  Kindern
  bei  ihren  Aussagen  über  die  Erscheinungen  nicht  als  Vorbild
gedient  haben  kann.  Das  vom  Pastor  Neur.  gemalte  Altarbild
war  nicht  in  der  Kirche.  Die  Gerichtspersonen  fanden  viele  Verkaufsläden
  mit  Bildern  und  Blechgefäßen.  Es  wurde  in  den  Häusern  der
3  Kinder  mit  Beschlag  belegt  ein  Gebetbuch  und  eine  biblische  Geschichte
von  Schuster,  welche  114  Abbildungen  enthält.  Margaretha  Kunz
wurde  im  Bette  gefunden;  Staatsprokurator  Masson  sagte  ihr,  sie  solle
            
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