Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Es  nehmen  das  Richterkollegium,  der  Ober-Prokurator,  die  Vertheidiger
  und  der  Zeuge  Einsicht  von  einem  Plane  von  Marp.
Elisa  Klein  ist  seil  1.  Sept.  1876  Lehrerin  in  Marp.  an  Stelle
der  Lehrerin  Andre,  welche  damals  von  Marpingen  nach  Tholep  versetzt
  wurde  Andrò  hat  mit  ihr  nur  wenig  über  die  Erscheinung  gesprochen,
die  Zurückhaltung  derselben  hat  auf  die  Zeugin  den  Eindruck  gemacht,
als  ob  Andrò  nicht  an  die  Wirklichkeit  der  Erscheinung  glaube.
Präs.:  „Hat  Andrò  vielleicht  zu  Ihnen,  als  der  Na  hfolgerin,  kein
rechtes  Vertrauen  gehabt?"
Zeugin:  „Doch,'  aber  sie  sprach  nicht  gerne  über  die  Sache:
ich  weiß  keine  weitere  Aeußerung  der  Andrò  darüber."  —  Die  eigene
Beobachtung  der  Kinder  beschränkt  sich  ans  Folgendes:  „Am  1.  September
  sagten  mir  zwei  Kinder  während  der  Unterrichtspause,  daß  sie
die  Erscheinung  oben  an  der  Bank  gesehen;  ich  habe  mir  die  Stelle  nicht
zeigen  lassen;  ich  weiß  nicht,  ob  ich  sie  über  das  Aussehen  der  Erscheinung
  ausgefragt  habe."
Präs.:  „Waren  die  Kinder  unaufmerksam?"
Zeugin:  „Am  ersten  Tage  habe  ich  sie  noch  nicht  gekannt,  al'o
auch  nicht  beobachtet:  am  zweiten  Tage  habe  ich  keine  Zerstreutheit  bemerkt,
  meine  aber,  daß  im  Blicke  etwas  Besonderes  gelegen  habe,  weil
die  Kinder  blaß  ausgesehen  haben."
Präs.:  „Hatten  die  Kinder  viele  Anstrengung  durch  die  Fragen
der  Fremden?"
■  Zeugin:  „Sie  wurden  von  ihnen  viel  gefragt;  wenn  ich  mich
näherte,  zogen  sie  sich  zurück."
Präs.:  „Etwa  deßhalb,  weil  Sie  sich  näherten?"
Zeugin:  „Ich  dachte  so,  weil  ich  den  Kindern  verboten  hatte,
mir  von  der  Sache  etwas  zu  sagen."
Verth.  Simons:  „So  war  also  dieses  Verbot  die  Ursache,  weßhalb
  die  Kinder  sich  bei  Annäherung  der  Lehrerin  zurückzogen!"
Präs.:  „Das  ist  ein  Schluß,  welcher  nicht  in  das  Z  ugenverhör
gehört."
Verth.  Simons:  „Es  ist  der  Vertheidigung  unmöglich,  in  der  spätern
Vertheidigungsrede  eine  jede  Bemerkung  zu  machen,  welche  sie  über  das
im  Zeug  nverhör  Vorgekommene  zu  machen  hat,  weil  die  Verhandlungen
14  Tage  lang  dauern."
Dr.  Trost,  Arzt  in  St.  Wendel,  wird  vernommen  wegen  der  Kunz,
            
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