Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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merksamkeit  d  er  Kinder  auf  den  S  ch  u  l  u  n  t  e  r  r  i  ch  t  festgehalten
  werden  könne-Der
  Verth.  Bachem  bemerkt,  daß  diese  Frage  nicht  in  das  Gebiet
der  Pädagogi  k  gehöre.
Präs.:  „Ich  stehe  auf  dem  Boden  der  realen  Verhältnisse."
Verth.  Simons  bemerkt,  Hr.  Schr.  sei  als  Zeuge  und  nicht
als  Sachverständiger  geladen.
Zeuge  Schröder  hält  es  persönlich  für  unmöglich,  das;  ein  Kind
bei  dieser  Gelegenheit  die  Aufmerksamkeit  bewahre.
Präs.:  „Es  werde  ihm  doch  schon  häufig  vorgekommen  sein,  daß
andere  Dinge  außerhalb  der  Schule  passirten,  das;  Soldaten
mit  Musik  vorbeigezogen;  ob  bei  solcher  Gelegenheit  es  möglich  sei,
die  Aufmerksamkeit  der  Kinder  auf  den  Unterricht  zu  erhalten."
Zeuge  kann  sich  darüber  nicht  erklären.
Verth.  Bachein  bittet,  den  Zeugen  zu  fragen,  ob  es  ihm  schon
vorgekommen  sei,  das;  Kinder  eine  übernatürliche  Erscheinung
gehabt  hätten.
Zen  ge:  In  dem  Kreise,  den  er  zu  verwalten  hatte,  wurde  von
Erscheinungen  gesprochen.  In  einer  Schule  von  Münchwies  wollten
11  Kinder  eine  Erscheinung  gehabt  haben;  die  Kinder  erklärten,  gerade
wie  in  M.,  sie  hätten  die  Mutter  Gottes  und  den  Teufel  gesehen.  Die
Sache  sei  dadurch  erledigt  worden,  daß  eine  Quelle,  welche  man  seit  3
bis  4  Tagei;  erwartete,  ausblieb.  Der  Pfarrer  hatte  sich  gegen  die
Erscheinungen  ausgesprochen.
Dr.  T  h  ö  m  e  s  bittet,  den  Zeugen  zu  fragen,  ob  nicht  die  Mütter
der  Kinder  in  Münchwies  gesagt,  daß  es  eine  Teufelei  gewesen  sei.
Zeuge  weiß  das  nicht.
Wilhelm  Kuhn,  Gensdarm  in  St.  Wendel,  war  vom  Untersuchungsrichter
  beauftragt,  zu  ermitteln,  ob  es  möglich  sei,  von  der  Wiese
aus  das  Grab  der  Schwester  des  Hrn.  Pastors  Neur.  zu  sehen  ;  die  Kinder
wollten  nämlich  die  Erscheinung  eines  Leichuizuges  gehabt  haben,  welcher
sich  durch  die  Luft  bewegte  und  auf  dem  Grabe  der  Schwester  Neur.
niederließ.  Zeuge  bekundet,  daß  das  Grab  selbst  von  der  Wiese  aus
nicht  sichtbar  sei,  für  den  Ortskundigen  sei  aber  die  Stelle  kenntlich  durch
die  Tannenbäume,  die  da  ständen.
Be  th.  Simons  bemerkt,  das  Grab  der  Schwester  des  Hrn.  Past.
Neur.  sei  nur  wenige  Schritte  von  der  Kirche  und  dort  gerade  seien
nur  wenige  Gräber.
            
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