Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Im  Anglist  hat  die  Andre  nach  ihrem  Verhöre  in  St.  Wendet  die
Schmitz  in  Tholey  besucht.  Tie  Andre  Hut  erzählt,  daß  die  Kinder  d^e
Mutter  Gottes  in  der  Schule  gesehen  haben  wollten;  sie  habe  denselben
verboten,  davon  zu  sprechen,  damit  der  Unterricht  nicht  gestört  werde.
Feiner  hat  die  Andre  mitgetheilt,  daß  sie  e'n  Verhör  darüber  gehabt
habe,  ob  die  Kinder  während  der  Erscheinung  doch  aufmerksam  seien.  —
Alls  Befragen  Neur.'s  erklärte  Zeugin,  daß  sie  schon  Stipendiengelder
voir  Herr»  Pastor  Neur.  dem  Herrn  Pastor  von  Tholey  überbracht  har.
Marg.  Bauer,  Wittwe  von  Ioh.  Schulz  in  Eiiveiler.  Es  wird
eine  Erklärung  der  Zeugin  über  eine  iviinderbare  Heilung  verlesen.
Der  Präs,  er  >rah:it  dann  die  Zeiigin.  die  volle  Wahrheit  zu  sagen,
und  fragt  sie,  m  e  r  die  Erklärung  in  der  ,Saar-Zeitung'  u.  s.  w.  verfaßt
  habe.
Die  Zeugin  eiklürt,  ihre  Tochter  habe  die  Erklärung  veranlaßt,  die
Erklärung  sei  im  Hause  des  Pfarrers  Wirz  von  Eiweiler  verfaßt
worden.  Wie  ihre  Tochter  ihr  (der  Zeugin)  mitgetheilt  hat,  hat  der  Pastor
  Üimbourg  von  Schivarzenholz  die  Erklärung  verfaßt.
Ter  Präs,  bemerkt  der  Zeugin,  wenn  die  Erklärung  voni  ht  hätte
ausgehen  sollen,  so  hätte  es  doch  heißen  müssen,  „meine  En  k  e  li  n"  und
nicht  „meine  Tochter  ist  geheilt  worden."
Zeugin  bemerkt,  ihre  Toch  terhabe  die  Erklärung  gewollt.  Ueber
die  Heilung  des  Kindes  (bemerkt  sie)  könne  sie  besser  Auskunft  geben,
wie  irgend  einer,  da  sie  sich  beständig  mit  dem  Kiitve  beschäftigt  habe;
das  Kind  habe  allein  noch  nicht  gehen  können,  sondern  sich  noch  an  Tisch
und  Stühle  festhalten  müssen;  da  habe  sie  ihm  Marpinger  Wasser  zn
trinken  gegeben  und  gebetet,  und  dann  h>be  das  Kind  plötzlich
gehen  können.
Präs,  ersucht  die  Zeugin,  sich  zu  erinnern,  daß  die  Kinder,  wenn
sie  rufingen  zu  gehen,  erst  sich  festhielten,  dann  eilt  paar  Schritte  allein
gingen,  nnd  an  einem  Tage  sicher  anfingen,  ganz  gut  zu  gehen;
es  werde  aber  auch  ein  Zeuge  komnten,  der  gesehen  habe,  daß  das  Kind
schort  vor  der  angeblichen  Heilung  allein  gegangen  sei.
Verth.  Bachem:  Tie  Zeugin  spricht  über  die  Geh-Versuche  des
Kindes  gleichsam  als  Sachverständige;  über  diese  Angelegenheit  ist
sie  viel  besser  als  wir  alle  im  Stande,  eine  Erklärung  abzugeben.  Sie
hat  ja  schon  bei  ihren  Kindern  es  genau  beobachtet,  wie  es  mit  den
ersten  Geh-Versuchen  der  Kinder  geht.
            
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