Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Versuch  eines  Betruges,  Vergehen  gegen  §  263  des  Strasges.-B.,
welcher  lautet:
„Wer  in  der  Absicht,  sich  oder  einem  Dritten  einen  rechtswidrigen
  Vermögeusvorlheil  zu  verschaffen,  das  Vermögen  eines
Andern  dadurch  beschädigt,  daß  er  durch  Vorspiegelung  falscher
oder  durch  Entstellung  oder  Unterdrückung  wahrer  Thatsachen
einen  Irrthum  erregt  oder  unterhält,  wird  wegen  Betruges  mit
Gefängnis;  bestraft,  neben  welchem  auf  Geldstrafe  bis  zu  3000  JL,
sowie  Verlust  der  bürgerlichen  Ehrenrechte  erkannt  werden  kann...
Der  Versuch  ist  strafbar."
Diese  Beschuldigung  ist  zunächst  gerichtet  gegen  die  Eltern  der
drei  Kinder,  nämlich  gegen:  1.  Wittwe  Magdalena  Kunz,  52  I.
alt,  Mutter  von  Margaretha  Kunz;  2.  Wittwe  Katharina  Leist,
48  I.  alt,  Mutter  der  Susanua  Leist.  3.  Johann  Hubertus,  46
I.  alt,  und  4)  Margaretha  Htibertus,  39  I.  alt,  Eltern  der
Katharina  Huberttls.  Sie  sind  angeklagt,  „in  den  Jahren  1876  u.  1877
zu  Marpingen,  in  der  Absicht,  sich  einen  rechtswidrigen  Vermögensvortheil
  zu  verschaffen,  das  Vermögen  einer  Reihe  voti  Personen  dadurch
beschädigt  und  zu  beschädigen  versucht  zu  haben,  daß  sie  durch  Vorspiegelung
  falscher,  sowie  durch  Entstellung  und  Unterdrückung  wahrer  Thatsachen
  eineir  Irrthum  erregten,  unterhielten  und  zu  erregen  und  zu
unterhalten  versuchten,  auch  diese  Versuche  durch  Handlungen,  welche
einen  Anfang  der  Ausführung  der  gewollten,  aber  nicht  zur  Vollendung
gekommenen  Vergehen  enthielten,  bethätigt  zu  haben."
Daun  werden  beschuldigt  „des  Betruges  oder  jedenfalls  der  durch
Rath  und  That  geleisteten  Beihülfe  zum  Betrüge,  dessen  sich  die  Eltern
der  Kinder  allein  oder  doch  in  Verbindung  mit  ihren  Kindern  schuldig
gemacht  haben  sollen":
5)  P  a  st  o  r  N  e  u  r  e  u  t  e  r,  und  zwar  soll  er  gehandelt  haben  in
der  Absicht,  sich  oder  der  P  f  a  r  r  g  e  m  e  i  n  d  e  zu  Nt.  einen  rechtswidrigen
  Vermögeusvortheil  z>l  verschaffen;  dagegen  solleir  6)  Kaplan
Dicke  in  Minden,  7)  Dr.  T  h  o  e  m  e  s,  Redakteur  iir  Ehrenfeld,  8)  Pastor
Eich  in  Heusweiler,  9)  Pastor  Schneider  in  Alsweiler,  10)  Pastor
Schwab  in  Urexweiler,  und  11)  Magdalena  Andre,  Lehrerin  aus
Theley,  welche  ebenfalls  „des  Betruges  oder  jedenfalls  der  Hülfeleistung
zum  Betrüge"  angeklagt  sind,  dabei  nicht  ihren  eigenen  Vortheil
sondern  nur  den  der  Pfarrgemeinde  zu  M.  gesucht  haben.
            
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