Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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wissen  Stader  aussagen,  welcher  511  einem  Jahre  Gefängniß  wegen
Betrugs  verurtheilt  worden  sei.  Das  Urtheil  sei  zwar  noch  nicht  rechtskräftig.

Franz  Bingeiner,  57  I.  a.,  Färber  ans  Tholey,  ist  am  12.
Juli  1876  in  Marpingen  gewesen.  Zu  der  Gnadenstätte  ist  nicht
hinzugekommen,  weil  ein  großes  Gedränge  von  Menschen  dort  nxr.  Er
ist  dann  in's  Wirthshaus  von  Kreuz  in  Marpingen  gegangen.  Da
war  ein  Mann  Namens  Stader,  welchen  der  Zeuge  schon  im  Walde
gesehen  hat.  Dort  fuhr  derselbe  ein  geflochtenes  Wägelchen  mit  einem
Kinde  von  ungefähr  10  Jahren  drin.  In  der  Wirthschaft  ließ  er  sich
von  der  Wirthin  ein  Kissen  geben,  stellte  ein  paar  Stühle  zusammen,
legte  das  Kind  hinein  und  sagte:  „Kind,  wie  sind  deine  Beine  so  kalt  !'*
Als  Stadler  einmal  hinausgegangen,  hat  Zeuge  sich  überzengt,  daß  die
Beine  auch  kalt  waren.  Das  Kind  wollte  dann  hinaus,  und  Stadler
hat  es  hinausgetragen  und  auf  die  Bank  vor  dem  Hause  hingestellt.
Da  hat  das  Kind,  im  Rücket:  von  Stadler  gehalten,  sich  etwas  fortbewegt.
  Dann  hat  Stadler  das  Kind  an  einen  dein  Hause  gegenüberstehende!:
  Wagen  gestellt  und  das  Kind  hat  sich  an  der  Deichsel  fortbewegt
  und  gesagt,  ich  kann  schon  wieder  gehen.  Der  Vater  sagte,  das
wird  sich  schon  machen.  Das  Kind  wollte  auch  die  Treppe  hinauf
gehen  .  ..
Vertheidiger  Simons  bemerkt,  daß  diese  Sache  in  gar  keinem
Zusammenhange  stehe  zu  den  Beschuldigungen,  welche  gegen  seine
Klienten  vorgebracht  würden.
Vertheidiger  Bachem  sagt,  daß  er  demzufolge  auch  die  Kölner
Verhandlungen  über  die  Exzesse  des  Militärs  in  sein  Plaidoyer  hineinziehen
  werde.
Präsident  bemerkt,  daß  er  sich  einem  Hineinziehen  der  Militärszene
  in's  Plaiooyer  widersetzen  werde.
Die  Vertheidiger  machen  nochmals  darauf  aufmerksam,  daß  dieser
Vorfall  in  gar  keinen  Zusammenhang  gebracht  werden  könne  mit  der
gegen  die  Beschuldigten  gerichteten  Anklage.
Präs,  bemerkt  daraus,  das  wolle  man  eben  sehen.  Die  Zeugen
seien  benannt,  und  wenn  auch  diese  Geschichte  nicht  genannt  worden  sei,
so  sei  doch  immer  die  Rede  davon,  die  Erscheinungen  seien  wahr,  cs
seien  Heilungen  vorgekommen,  und  deßhalb  könne  anch  diese  Sache  behandelt
  werden,  damit  das  Publikum  sich  überzeugen  könne,  wie  hie
und  da  Betrug  getrieben  wordei:  sei.
            
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