Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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der  Pastor  sagte  damals,  er  könne  sich  nicht  besinnen,  wer  der  Mann
sei,  der  ihm  vom  Kapellenban  gesprochen  habe,  und  habe  ihm  gesagt,
dazu  gehöre  viel  Geld;  Zeuge  hat  darauf  entgegnet,  daß  dazu  nicht
bloß  Geld,  sondern  auch  polizeiliche  Erlaubniß  gehöre.  Am
andern  Tage  war  Zeuge  Woytt  bei  einer  Vernehmung  zugegen,  und  eS
fiel  ihm  auf,  daßNeur.  nicht  seine  eigene  Aeußerung.  daß  Geld  nöthig
sei,  erwähnt  hat,  sondern  nur  die  des  Zeugen,  nämlich,  daß  Erlaubn
  iß  nöthig  sei.
Der  Präs,  fragt,  wie  weit  die  Quelle  von  Marpingen  entfernt
sei,  damit  das  Gericht  beurtheiln:  könne,  ob  das  Geld,  was  die  Leute
für  das  Wasser  zahlten,  als  ein  im  Verhältnisse  zu  der  Entfernung
stehendes  „Trinkgeld"  angesehen  werden  könne  oder  als  „Preis  "
betrachtet  werden  müsse.
Woytt:  „Die  Quelle  ist  20  Minuten  vom  Dorfe,  der  Marien»
brunncn  ist  im  Dorfe  bei  der  Kirche."
Der  Ober-Prok.  wünsche,  daß  Zeuge  sich  ausspreche,  wie  jetzt
die  Einwohner  von  Marpingen  sich  gegen  die  Behörden  venehmen.
Präs.:  „Also  so  ein  General-Leumunds-Bericht  über  Marpingen."
Bachem:  „Ich  erhebe  Einspruch  gegen  diese  Frage."
Präs.:  „Die  Entscheidung  darüber,  ob  diese  Frage  zu  stellen  sei,
unterst  ht  dem  Gerichte."
Bache  m:  „Gewiß;  ich  möchte  eben  der  Erwägung  des  Gerichtes
  unterbreiten,  daß  der  Herr  Bürgermeister.Woytt  in  dieser  Sache
eine  sehr  prouoneirte  Stellung  eingenommen  hat,  so  daß  ein  solcher  General-Bericht
  die  Vertheidigung  zwingen  müßte,  auf  diese  gesammte  prononciite
  Stellung  sich  zu  beziehen  und  namentlich  einige  gerichtliche  Urtheile,
  welche  zur  Charakterisirung  seiner  Stellung  s'hr  geeignet  sind,
in  die  Debatte  hineinzuziehen.  Ich  möchte  dem  Gerichts!)sie  anheimgeben,
  zu  erwägen,  ob  es  zweckmäßig  sei,  zu  veranlassen,  daß  diese
in  den  Kölner  Gerichtsverhandlungen  sehr  eingehend  behandelte  Sache
hier  noch  einmal  zur  Sprache  gebracht  werden  muß."
Ober-Prok.:  „Ich  lege  nicht  viel  Gewicht  auf  diesen  Generalbericht
  und  verzichte  auf  denselben."
Simons:  „Der  Herr  Bürgermeister  meint,  der  Herr  Pastor  habe
bei  seiner  Vernehmung  vor  dem  Untersuchliirgsrichter  nicht  von:  Gelde,
sondern  nur  von  der  Genehmigung  gesprochen:  er  (der  Vertheidiger)
glaube,  daß  der  Herr  Pastor  sowohl  die  Genehmigung  als  das  Gelk
            
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