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der Pastor sagte damals, er könne sich nicht besinnen, wer der Mann
sei, der ihm vom Kapellenban gesprochen habe, und habe ihm gesagt,
dazu gehöre viel Geld; Zeuge hat darauf entgegnet, daß dazu nicht
bloß Geld, sondern auch polizeiliche Erlaubniß gehöre. Am
andern Tage war Zeuge Woytt bei einer Vernehmung zugegen, und eS
fiel ihm auf, daßNeur. nicht seine eigene Aeußerung. daß Geld nöthig
sei, erwähnt hat, sondern nur die des Zeugen, nämlich, daß Erlaubn
iß nöthig sei.
Der Präs, fragt, wie weit die Quelle von Marpingen entfernt
sei, damit das Gericht beurtheiln: könne, ob das Geld, was die Leute
für das Wasser zahlten, als ein im Verhältnisse zu der Entfernung
stehendes „Trinkgeld" angesehen werden könne oder als „Preis "
betrachtet werden müsse.
Woytt: „Die Quelle ist 20 Minuten vom Dorfe, der Marien»
brunncn ist im Dorfe bei der Kirche."
Der Ober-Prok. wünsche, daß Zeuge sich ausspreche, wie jetzt
die Einwohner von Marpingen sich gegen die Behörden venehmen.
Präs.: „Also so ein General-Leumunds-Bericht über Marpingen."
Bachem: „Ich erhebe Einspruch gegen diese Frage."
Präs.: „Die Entscheidung darüber, ob diese Frage zu stellen sei,
unterst ht dem Gerichte."
Bache m: „Gewiß; ich möchte eben der Erwägung des Gerichtes
unterbreiten, daß der Herr Bürgermeister.Woytt in dieser Sache
eine sehr prouoneirte Stellung eingenommen hat, so daß ein solcher General-Bericht
die Vertheidigung zwingen müßte, auf diese gesammte prononciite
Stellung sich zu beziehen und namentlich einige gerichtliche Urtheile,
welche zur Charakterisirung seiner Stellung s'hr geeignet sind,
in die Debatte hineinzuziehen. Ich möchte dem Gerichts!)sie anheimgeben,
zu erwägen, ob es zweckmäßig sei, zu veranlassen, daß diese
in den Kölner Gerichtsverhandlungen sehr eingehend behandelte Sache
hier noch einmal zur Sprache gebracht werden muß."
Ober-Prok.: „Ich lege nicht viel Gewicht auf diesen Generalbericht
und verzichte auf denselben."
Simons: „Der Herr Bürgermeister meint, der Herr Pastor habe
bei seiner Vernehmung vor dem Untersuchliirgsrichter nicht von: Gelde,
sondern nur von der Genehmigung gesprochen: er (der Vertheidiger)
glaube, daß der Herr Pastor sowohl die Genehmigung als das Gelk