Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Brauneck:  „Mancher  verwundert  sich  über  sich  selbst,  daß  er  wieder
gesuno  geworden:  so  z.  B.  wurde  ich  am  4.  Marz  zu  einem  kranken
Rottmarbeiter  verlangt,  und  am  7.  hörte  ich,  er  sei  gesund."
Bachem:  „Zum  Kapitel  der  Heilungen  möchte  scheine
Erklärung  abgeben,  welche  weitere  Erörterungen  abschneiden  kann.  Wie
der  Herr  Präs,  gesagt  hat,  beauftragte  der  Herr  Reg.-Präs.  den  Dr.
Branneck,  zu  untersuchen,  ob  die  Heilung  des  Kindes  eine  „wunderbare"
  sei:  der  Dr.  Brauneck  selbst  hat  erklärt,  daß  seine  damalige
mündliche  Aeußerung  nicht  als  ein  Gutachten  angesehen  werden
könne;  er  hat  das  an  der  Zimmerthüre  stehende  Kind  nur  flüchtig
angesehen,  was  doch  offenbar  als  eine  eigentliche  Untersuchung  nicht
in  Betracht  kommen  kann.  Und  doch  hat  Herr  Dr.  Brauneck  behauptet,
das  Kind  sei  noch  so  schwach,  daß  eine  wunderbare  Heilung
hier  nicht  vorliegen  könne.  Die  Vertheidigung  ist  der
Ansicht,  daß  hier  nur  die  Frage  in  Betracht  kommen  könne,  ob  die
Beschuldigten  aus  eigener  Wahrnehmung  die  Heilungen
unrichtig  dargestellt  haben.  Die  Frage,  ob  die  Heilung  lückit
bloß  ausfallend  sei.  sondern  als  „wunderbar"  im  theologisch-technischen
  Sinne  gelten  könne,  kommt  nach  Ansicht  der  Vertheidigung  hier  nicht
in  Betracht.  Für  eine  Wnllderprüfung  im  theologisch-technischen  Sinne
können  die  Aeußerungen  eines  nur  flüchtig  prüfenden  Arztes
in  keiner  Weise  genügen;  vielmehr  bedürfte  es  das  ü  r  in  jedem  einzelnen
  Falle  eines  konkurrirenden  Gutachtens  m  e  d  i  z  i  n  i  s  ch  e  r  u  n  d  t  h  e  ologischer
  Autoritäten.  Ich  glaube,  daß  der  Herr  Präsident
in  diesem  Sinne  die  eben  gehörte  Aeußerung  des  Hrn.  Sachverständigen
auffaßt."
Präs.:  „Ichverwahre  mich  dagegen,  d  a  ß  m  e  i  n  e  Ansicht
dieselbe  s  e  i,  w  i  e  I  h  r  e  A  n  s  i  ch  t.sWelche  Schlüsse  das  Richterkolleginm
aus  den  festgestellten  Thatsachen  ziehen  wird,  das  wird  sich  im  Urtheile
  finden."
Wittwe  Bonn  aus  Neuenahr  hat  ihr  geisteskrankes  Kind  im  August
1877  nach  M.  gebracht.  Dasselbe  ist  zwar  etwas  ruhiger  geworden,  zeigt
aber  doch  keine  nennenswerthe  Besserung  seines  Zustandes.  Es  sollte  vom
Friedensrichter  vernommen  werden,  war  aber  unfähig  dazu;  ihr  Mann
hat  den  Kindern  Geld  angeboten,  diese  aber  haben  es  abgelehnt.
Woytt,  Bürgerin,  von  Alsweiler,  in  St.  Wendel  wohnhaft,  war
zugegen,  als  der  Reg.-Präs.  v.  Wolfs  den  Pastor  Neue,  ausfragte;
            
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