Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Schwierigkeit,  da  die  darauf  bezüglichen  Aussagen  der  Dubilscher  in
Widerspruch  zu  stehen  scheinen  mit  denen  der  Z  ugin  Grady  aus  Alsfassen
  und  mit  denen  der  Beschuldigten  Andr«.
Grady  sagt  nämlich:  „Ich  bin  am  4.  von  Urexweiler  nach  Marpingen
  gegangen,  um  Andre  und  Dubitscher  zu  besuchen:  beide  begleiteten
  mich  auf  dem  Rückwege  bis  halbwegs  Urexweiler:  andern  Tages,
am  5.  besuchten  mich  Andr«  und  Dubitscher  in  Urexweiler,  waren  bei
mir  von  3  bis  7  Uhr,  sprachen  aber  Nichts  von  der  Erscheinung.  Als
sie  mm  von  Urexweiler  nach  Marpingen  zurückkehrten,  begleitete  ich  sie
bis  halben  Weg  und  sie  baten  mich,  bis  nach  Marpingen  mitzugehen,
da  ich  ja  doch  vorhabe,  andern  Tages  hinzukommen:  ich  aber  that  es
nicht.  Als  ich  nun  am  andern  Tage,  am  6.  Juli,  nach  Marpingen
kam,  sagte  mir  die  Andr«,  wenn  ich  gestern  ihren  Rath  befolgt  hätte,
nämlich  mit  nach  Marpingen  zu  gehen,  dann  würde  auch  ich  bei  der
Erscheinung  zugegen  gewesen  sein:  sie  seien  nämlich  auf  ihrem  Rückwege
  von  Urexweiler  im  Dorfe  Marpingen  von  einer  Frau  angehalten
worden,  welche  ihnen  von  den  Erscheinungen  erzählt  habe;  sie  seien  dann
an  den  Ort  der  Erscheinung  gegangen  rc."  Mit  diesen  Aussagen  der
Zeugin  Grady  stimmen  überein  die  der  Beschuldigten  Andr«;
es  weicht  aber  davon  ab  die  Aussage  der  Zeugin  Dubitscher,
jedoch  nur  in  einem  einzigen  Punkte:  diese  nämlich  glaubt,  daß  sie  die
erste  Kunde  von  der  Erscheinung  durch  eine  Frau  im  Dorfe  nicht  erhalten
  hätten  am  5.  (als  sie  aus  Urexweiler  von  dem  Besuche  bei  der
Zeugin  Grady  zurückkehrten),  sondern  schon  am  Tage  vorher
(dem  4.),  als  sie  die  Zeugin  Grady  von  Marpingen  bloß  halbwegs
nach  Urexweiler  begleiteten  und  nach  Marpingen  zurückkehrten.
Der  Herr  Präs.  hat  geglaubt,  Dubitscher  habe  behauptet,  am  4.
seien  Andr«  und  Dubitscher  auch  an  d  i  e  E  r  s  ch  e  i  n  un  g  sst  elle
selbst  gegangen,  und  er  fand  einen  Widerspruch  darin,  daß  sie
trotzdem  am  5.  bei  dem  Besuche  der  Grady  in  Urexweiler  derselben
Nichts  davon  erzählt  hätten.  -
Der  Verth.  Simons  konstalirt  nachdrücklichst,  daß  der  Hr.  Präs.
sich  in  einem  Irrthum  deslinden  habe,  indem  ja  das  von  der  Dubilsck.er
  nicht  behauptet  werde;  jedoch  iväre  es,  selbst  wenn  sie  an  4.
Kenntniß  davon  erhalten,  aber  der  Sache  keine  Bedeutung  beigelegt
hätten,  erklärlich,  daß  sie  der  Grady  in  Urexweiler  Nichts  davon  gesagt.
Wenn  aber  die  Zeugin  Dubitscher  sich  im  Dalum  irrt,  und  die
            
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