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Umstände", eine Beleidigung des Referendars Straub vorgelegen
hätte, so wäre dieselbe vollständig komvensirt. Ich möchte Sie
bitten, in Berücksichtigung aller dieser Momente der Auffassung sich
anzuschließen, daß eine Verantwortlichkoit dem Beschuldigten nicht in
dem Maaße beigelegt werden kann, daß er zu verurtheilen wäre und
daher ein sreisvrechendes Erkenntniß zu fällen.
Präs.: „Ist es nöthig, nach diesen, den Gegenstand erschöpfenden
Darlegungen noch etwas zu bemerken?"
Dr. Th ömes erklärt: „Es liegt mir daran, hier nicht denken und
nicht unwidersprochen zu lassen, daß die geistige Thätigkeit durch die
Nervösitüt gehemmt oder gehindert sein müsse."
Präs.: „Gut, wir nehmen das nicht an."
Dr. Thömes: „Thatsächlich ist der Gedankengang über die Aeu¬
ßerung de? Dr. Strauß bei dessen Zeugnißabgabe so gewesen: Dr. Strauß
erklärte, als er in den letzten Tagen des November 1876 nach der Szene,
welche sich im Hause der Mutter des Kindes zugetragen hat, mit dem
Kinde Kunz in den Wald an die Erscheinungsstelle gekommen war,
habe das Kind wieder Alles so erzählt, wie es in den Broschüren
gestanden habe. Da mußte ich mir sofort sagen, daß Ende November
noch keine Broschüre erschienen war, sondern es sind dieselben erst
im Dezember 1876 und später ausgegeben worden. Es lag also -ine
Verwechselring in den Taten jedenfalls vor.
Präs. „Nun, das ist ja aufgeklärt worden. Es bezieht sich auf
die Artikel, die in der .Germania' erschienen waren."
Vertheidiger Simons bemerkt noch, eine Störung der Verhand¬
lungen sei nicht erfolgt, und wenn das Publikum in irgend einer Weise
sich geäußert, so könne der Beschuldigte dafür durchaus nicht verant¬
wortlich gemacht werden.
Der Gerichtshof zieht sich zurück und verurtheilt nach langer Be
rakhung den Dr. Thömes zu 25 Ji.
Gastwirth Thom 6 gibt zu, j,i jener'Zeit eine durch einen Reisenden
telegraphisch bestellte Sendung von Bier empfangen zu haben. Zu ver¬
schiedenen Malen durch zwei verschiedene Personen ist ein Protokoll über¬
feine Aussagen ausgenommen worden; während des ersten ging der Hr.
Pastor Neur. durch dasselbe und anstoßende Zimmer, Brevier betend,
auf und ab: bei Absaffung des zweiten (durch Dr. Thömes) war Neur.
im Gefängnisse.