Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Umstände",  eine  Beleidigung  des  Referendars  Straub  vorgelegen
hätte,  so  wäre  dieselbe  vollständig  komvensirt.  Ich  möchte  Sie
bitten,  in  Berücksichtigung  aller  dieser  Momente  der  Auffassung  sich
anzuschließen,  daß  eine  Verantwortlichkoit  dem  Beschuldigten  nicht  in
dem  Maaße  beigelegt  werden  kann,  daß  er  zu  verurtheilen  wäre  und
daher  ein  sreisvrechendes  Erkenntniß  zu  fällen.
Präs.:  „Ist  es  nöthig,  nach  diesen,  den  Gegenstand  erschöpfenden
Darlegungen  noch  etwas  zu  bemerken?"
Dr.  Th  ömes  erklärt:  „Es  liegt  mir  daran,  hier  nicht  denken  und
nicht  unwidersprochen  zu  lassen,  daß  die  geistige  Thätigkeit  durch  die
Nervösitüt  gehemmt  oder  gehindert  sein  müsse."
Präs.:  „Gut,  wir  nehmen  das  nicht  an."
Dr.  Thömes:  „Thatsächlich  ist  der  Gedankengang  über  die  Aeußerung
  de?  Dr.  Strauß  bei  dessen  Zeugnißabgabe  so  gewesen:  Dr.  Strauß
erklärte,  als  er  in  den  letzten  Tagen  des  November  1876  nach  der  Szene,
welche  sich  im  Hause  der  Mutter  des  Kindes  zugetragen  hat,  mit  dem
Kinde  Kunz  in  den  Wald  an  die  Erscheinungsstelle  gekommen  war,
habe  das  Kind  wieder  Alles  so  erzählt,  wie  es  in  den  Broschüren
gestanden  habe.  Da  mußte  ich  mir  sofort  sagen,  daß  Ende  November
noch  keine  Broschüre  erschienen  war,  sondern  es  sind  dieselben  erst
im  Dezember  1876  und  später  ausgegeben  worden.  Es  lag  also  -ine
Verwechselring  in  den  Taten  jedenfalls  vor.
Präs.  „Nun,  das  ist  ja  aufgeklärt  worden.  Es  bezieht  sich  auf
die  Artikel,  die  in  der  .Germania'  erschienen  waren."
Vertheidiger  Simons  bemerkt  noch,  eine  Störung  der  Verhandlungen
  sei  nicht  erfolgt,  und  wenn  das  Publikum  in  irgend  einer  Weise
sich  geäußert,  so  könne  der  Beschuldigte  dafür  durchaus  nicht  verantwortlich
  gemacht  werden.
Der  Gerichtshof  zieht  sich  zurück  und  verurtheilt  nach  langer  Be
rakhung  den  Dr.  Thömes  zu  25  Ji.
Gastwirth  Thom  6  gibt  zu,  j,i  jener'Zeit  eine  durch  einen  Reisenden
telegraphisch  bestellte  Sendung  von  Bier  empfangen  zu  haben.  Zu  verschiedenen
  Malen  durch  zwei  verschiedene  Personen  ist  ein  Protokoll  überfeine
  Aussagen  ausgenommen  worden;  während  des  ersten  ging  der  Hr.
Pastor  Neur.  durch  dasselbe  und  anstoßende  Zimmer,  Brevier  betend,
auf  und  ab:  bei  Absaffung  des  zweiten  (durch  Dr.  Thömes)  war  Neur.
im  Gefängnisse.
            
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