Full text: Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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ganzen äußern Erscheinen vor Ihnen sich darstellt als eine Persönlichkeit, deren 
nervöie Aufregung sich mit jedem Tage steigert, und zwar der Art, daß der 
Beschuldigte seine eigenen Interessen nicht mehr vollständig wahrzunehmen 
vermag, daß er selbst den Gesichtspunkt, sich das Wohlwollen der Richter 
möglibst zu erhalten, außer Acht läßt. Diesen Gesichtspunkt hat der 
Beschuldigte mehrfach in einer für die Vertheidigung wirklich peinlichen 
Weise bei Seite gesetzt. Der Zustand des Beschuldigten ist nach meiner 
Ueberzeugung ein solcher, daß derselbe nicht mehr in der Lage ist, die 
Tragweite seiner Worte vollstänvig zu übersehen, und daher auch nicht 
schlechthin verantwortlich gemacht werden kann für feine Worte und seine 
Gefühlsäußerungen. Speziell kommt noch hinzu, was am gestrigen Tage 
bei Vernehmung des Zeugen Dr. Strauß vor sich gegangen ist. Es war 
dieses Zusammentreffen insbesondere mit Rücksicht auf die gegenseitige 
Stellung der beiden Persönlichkeiten geeignet, die Aufregung des Be¬ 
schuldigten bis zum äußersten Grade zu steigern. Das Gericht hat ja 
den Eindruck erhalten müssen, und der Hr. Präsident hat dem auch Aus¬ 
druck gegeben, daß der Referendar Strauß bei Abgabe seines Zeugnisses 
aus der Rolle eines Zeugen völlständig h e r a u s g e t r e t e n ist, indem er sich 
befugt erachtet hat, vor dem ganzen Publikum und dem Gerichte zu sagen, 
daß er dem Beschuldigten Dr. Thö nes, während er für andere, namentlich 
den Pastor Neur., Sympathie hege, eine ausgeprägte Antipathie entgegen 
trage. Diese Aeußerungen des Tr. Strauß hätten vielleicht unter anderen Ver¬ 
hältnissen — iveun Dr. Strauß nicht Zeuge wäre, wodurch er rechtlich geschützt 
ist — wohl Gegenstand eines Antrages wegen Beleidigung sein können. 
Weiter hat Dr. Strauß ein wissenschaftliches Werk des Beschuldigten 
beurtheilt, eine Arbeit, welche in das Gebiet einschlägt, welches der Be¬ 
schuldigte beherrscht, während wir keine Anhaltspunkte dafür haben, daß der 
Zeuee auf diesem Gebiete zu Hause ist; und zwar hat der Zeuge ein 
abfälliges Urtheil über dieses Werk des Beschuldigten, über seine 
Dissertation: „Ter h. Thomas von Aquin" gefällt und hat ihn in 
seiner Schriftsteller ehre angegriffen — er sprach von „Plagiaten". Ich 
kann meinerseits konstanten, daß diese Arbeit in sehr hervorragenden 
Zeitschriften, selbst in solchen, welche nicht auf dem Standpunkte de» Ver¬ 
fassers stehen, in der anerkennendsten Weise rezensirt worden ist. Nicht 
nur in der .Civilta caltolica' und in den ,Historisch-politischen B'ät'enck, 
'ondern auch in der von Sybel'jchen Historischen Zeitschrift' wurde die¬ 
selbe als eine tüchtige Leistung charakterifirt. Wenn unter diesen
	        
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