Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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ganzen  äußern  Erscheinen  vor  Ihnen  sich  darstellt  als  eine  Persönlichkeit,  deren
nervöie  Aufregung  sich  mit  jedem  Tage  steigert,  und  zwar  der  Art,  daß  der
Beschuldigte  seine  eigenen  Interessen  nicht  mehr  vollständig  wahrzunehmen
vermag,  daß  er  selbst  den  Gesichtspunkt,  sich  das  Wohlwollen  der  Richter
möglibst  zu  erhalten,  außer  Acht  läßt.  Diesen  Gesichtspunkt  hat  der
Beschuldigte  mehrfach  in  einer  für  die  Vertheidigung  wirklich  peinlichen
Weise  bei  Seite  gesetzt.  Der  Zustand  des  Beschuldigten  ist  nach  meiner
Ueberzeugung  ein  solcher,  daß  derselbe  nicht  mehr  in  der  Lage  ist,  die
Tragweite  seiner  Worte  vollstänvig  zu  übersehen,  und  daher  auch  nicht
schlechthin  verantwortlich  gemacht  werden  kann  für  feine  Worte  und  seine
Gefühlsäußerungen.  Speziell  kommt  noch  hinzu,  was  am  gestrigen  Tage
bei  Vernehmung  des  Zeugen  Dr.  Strauß  vor  sich  gegangen  ist.  Es  war
dieses  Zusammentreffen  insbesondere  mit  Rücksicht  auf  die  gegenseitige
Stellung  der  beiden  Persönlichkeiten  geeignet,  die  Aufregung  des  Beschuldigten
  bis  zum  äußersten  Grade  zu  steigern.  Das  Gericht  hat  ja
den  Eindruck  erhalten  müssen,  und  der  Hr.  Präsident  hat  dem  auch  Ausdruck
  gegeben,  daß  der  Referendar  Strauß  bei  Abgabe  seines  Zeugnisses
aus  der  Rolle  eines  Zeugen  völlständig  h  e  r  a  u  s  g  e  t  r  e  t  e  n  ist,  indem  er  sich
befugt  erachtet  hat,  vor  dem  ganzen  Publikum  und  dem  Gerichte  zu  sagen,
daß  er  dem  Beschuldigten  Dr.  Thö  nes,  während  er  für  andere,  namentlich
den  Pastor  Neur.,  Sympathie  hege,  eine  ausgeprägte  Antipathie  entgegen
trage.  Diese  Aeußerungen  des  Tr.  Strauß  hätten  vielleicht  unter  anderen  Verhältnissen
  —  iveun  Dr.  Strauß  nicht  Zeuge  wäre,  wodurch  er  rechtlich  geschützt
ist  —  wohl  Gegenstand  eines  Antrages  wegen  Beleidigung  sein  können.
Weiter  hat  Dr.  Strauß  ein  wissenschaftliches  Werk  des  Beschuldigten
beurtheilt,  eine  Arbeit,  welche  in  das  Gebiet  einschlägt,  welches  der  Beschuldigte
  beherrscht,  während  wir  keine  Anhaltspunkte  dafür  haben,  daß  der
Zeuee  auf  diesem  Gebiete  zu  Hause  ist;  und  zwar  hat  der  Zeuge  ein
abfälliges  Urtheil  über  dieses  Werk  des  Beschuldigten,  über  seine
Dissertation:  „Ter  h.  Thomas  von  Aquin"  gefällt  und  hat  ihn  in
seiner  Schriftsteller  ehre  angegriffen  —  er  sprach  von  „Plagiaten".  Ich
kann  meinerseits  konstanten,  daß  diese  Arbeit  in  sehr  hervorragenden
Zeitschriften,  selbst  in  solchen,  welche  nicht  auf  dem  Standpunkte  de»  Verfassers
  stehen,  in  der  anerkennendsten  Weise  rezensirt  worden  ist.  Nicht
nur  in  der  .Civilta  caltolica'  und  in  den  ,Historisch-politischen  B'ät'enck,
'ondern  auch  in  der  von  Sybel'jchen  Historischen  Zeitschrift'  wurde  dieselbe
  als  eine  tüchtige  Leistung  charakterifirt.  Wenn  unter  diesen
            
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