Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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der  Verhandlungen  gestört  habe.  Es  sei  aber  wiederholt  von  Gerichten,
namentlich  von  bayerischen,  ein  solches  Eingreifen  als  strafbare  Handlung
  erklärt  worden,  und  er  beantrage  auf  Grund  der  §§  260  Nr.  11
des  Str.-G.-B.  und  504  der  Kr.-Proz.-Ord.  eine  Haflstrafe  von  14
Tagen.
B  a  ch  e  m  erklärt,  auch  bezigl.  dieser  Beschuldigung  zur  Vertheidigung
des  Dr.  Thömes  beauftragt  zu  sein.
Der  Präs,  trägt  den  Thatbestand  des  iukrimirten  Zwischenfalles  vor.
Vertheid.  Bachem:  ..Zur  Beurtheilung  der  Thathandlung,  welche
gegenwärtig  der  Entscheidung  des  Gerichtshofes  vorliegt,  möchte  ich
folgende  Momente  hervorheben.  In  objektiver  Bezeichnung  ist  der
Thatbestand  nahezu  vollständig  festgestellt  wor  en.  Ich  must  aber  noch
hinzufügen,  in  w  lcher  speziellen  Bedeutung  der  Beschuldigte
seine  Aeußerung  aufgefaßt  wissen  wollte.  Der  Herr  Präs,  halte  Veranlassung
  genommen  gegenüber  einer  Zeugiwelche  vor  ihm  stand,
seine  Verwunderung  darüber  auszudrücken,  dast  diese  Zeugin  sich  der
Einzelheiten  gewisser  Vorgä>lge  im  Augenblick'  nicht  zu  erinnern  wustte.
Ter  Hr.  Präs,  hatte  seine  Verwunderling  insbesondere  daraus  gestützt,
dast  derartige  Vorgänge  doch  von  großem  Interesse  für  Bauersleute
  .  .  .  ."
Präs.  :  In  Folge  dieser  Bemerkung  muß  ich  zurückgreifen  auf  die  gestrige
Verhandlung.  Es  wird  mir  nämlich  nachträglich  mitgetheilt,  meine  Worte
seien  so  aufgefaßt  worden,  als  hätte  ich  sagen  wollen,  derartige  Vorgänge
  hätten  n  u  r  für  Bauersleute  Interesse.  Das  erkläre  ich  für  unrichtig.
  Ich  habe  das  Wort  „nur"  nicht  gebraucht;  ich  habe  das  durch
Rücksprache  mit  meinen  Kollegen  konstatirt.  Jir  der  Weise,  wie
ich  eS  sagte,  war  eine  Mißdeutung  nicht  möglich.  Ich  sagte  cs  nicht,
um  die  Vorgänge  verächtlich  zu  machen.  Ich  bemerkte  :  Wenn  Fastnachtszüge
  vorbeiziehen,  pflegt  man  doch  zuzuschauen,  und  nun  tritt  ein  Ereigniß
  ein,  das  für  Euch  Bauersleute  so  wichtig  ist  und  da  sehet  Ihr
nicht  um!  —  Präs,  bemerkt  weiter:  er  sei  am  Tage  vorher,  als  er  die
Bemerkung  geinacht,  von  einem  entlassenen  Zeugen,  der  nun  zum  Publikum
  gehöre,  in  einer  Weise  unterbrochen  worden,  die  eine  Injurie  in
sich  schließe.  Er  habe  oft  Gelegenheit  in  diesem  Saale,  die  Roheit  und
Gewaltihätigkeit  des  Volkes  kennen  zu  lernen.  Aber  anderseits  habe
das  Volk  auch  eine  große  Achtung  vor  den  Gerichten;  ein  Wort  genüge,
die  Ordnung  wieder  herzustellen.  Um  so  erstaunlicher  sei  es  für  ihn
            
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