Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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ihm  gesagt  habe,  daß  er  geheilt  sei.  Nach  einigen  Tagen  habe  ec  den
R.  einige  Schritte  vor  sich  gesehen,  habe  aber  nicht  mit  ihm  gesprochen.
Von  den  Leuten  habe  er  gehört,  daß  derselbe  geheilt  sei.
Verth.  Bachem  will  noch  konstatiren,  daß  der  Zeuge  bekundet  habe,
Recktenwald  habe  geweint  in  jenem  A  ngenbl  icke,  in  welchem  er
den  Fuß  an  jene  Stelle  legte,  an  welcher,  nach  Angabe  der  Kinder,  der
Fuß  der  erschienenen  Mutter  Gottes  gestanden  haben  soll.
Zehnte  äihung.
Samstag  den  8.  März,  Borm.  von  i)  bis  l  Uhr.
Vor  Eintritt  in  die  Verhandlungen  nimmt  Vertheid.  Simons  das
Wort  und  bcme  ft:  Es  sei  in  der  Voruntersuchung  Werth  darauf  gelegt
  worden,  zu  ermitteln,  wer  das  Kreuz  im  Härtelwalde  aufgerichtet
habe.  Er  habe  sich  Mühe  gegeben»  dies  zu  erforschen;  es  sei  ihm  gelungen,
  zu  konstatiren,  daß  das  Kreuz  ausgerichtet  worden  sei  von  dem
Schreiner  des  Torfes  Namens  Becker.
Präs.:  „Es  ist  in  der  Voruntersuchung  nicht  möglich  gewesen,  dies
klar  zu  stellen,  obwohl  eine  Anzahl  Zeugen  wissen  mußte,  wer  das
Kreuz  aufgerichtet  habe."
Simoüs:  „Es  wird  der  Becker  vernommen  werden  und  darüber
Auskunft  gebeir,  warum  die  andern  Zeugen  von  dieser  Sache  nichts
wisien  konnten."
Oberprok.:  „Es  war  dem  Untersuchungsrichter  unmöglich,  diese
Thatsache  zu  ermitteln;  jetzt  scheint  es  aber  sehr  leicht  gewesen  zu  sein."
Sodann  bittet  der  Oberprok.  den  Präs.,  den  Dr.  Strauß  zu  fragen,  ob
er  gegen  Lr.  Thömes  wegen  des  gestrigen  Vorfalles  einen  Strafantrag
stellen  wolle.
Präs.:  „Ich  muß  diesem'Antrage  stattgeben."
Dr.  Strauß:  „Ich  für  meine  Person  verzichte  auf  einen  Strafantrag,
  und  ich  überlasse  die  Beurtheilung  der  Sache  den  Anwesendeit."
Oberpr.:  Beschuldigter  Thömes  habe  sich  seines  Erachtens  zwei
Vergehen,  die  in  idealer  Konkurrenz  miteinander  ständen,  zu  Schulden
kommen  lassen.  In  der  beleidigenden  Bemerkung  liege  nämlich  zugleich
auch  ein  grober  Unfug,  indem  der  Beschuldigte  dadurch  den  Gang
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