Den 12. November 1733 ift der conventus Ordinarius wiederum ge¬
halten worden, doch fiel nidits Außerordentliches vor, fondern blieb
bei den laboribus ordinariis, und war ich refpondens.
1734 den 11. Martü wurde zu Saarbrücken gewöhnlidicrmaßen der
conventus ecclefiafticus gehalten, anftatt aber, daß das 3. cap. I, Tim.
exegefirt worden, ift auf hochfürftlichen Befehl das Examen mit Herrn
Johann Peter Horftmann, facrofanctac theol. cand. f. t. Herrn Pfarrer
Johann Daniel HorftmamTs zu Völklingen Sohn, vorgenommen worden,
weicher auch wohl behänden und darauf die Freiprediger-Stelle in
der Graffchaft Saarbrücken erhalten lammt der tculfdien Schule von
denen Mädchen in Saarbrücken. Es waren die beiden Herren Regie-
rungsräthe Schmidt und Stuß und der ganze numerus paftorum vor¬
handen, als: Herr Infpector Beer, Herr Pfarrer Beizer, Horftmann, Lichten-
berger, Barthels, Schmidt, Steinhauer, Dem, Rißhaub, Rupp, Seidel
und der Candidat Horftmann jun. Nach dem examine wurde die Pfarr-
witwenkaffenrechnung abgehörct.
Mittwochs den 17. Martü mußte der Herr Candidat zu Saarbrücken
predigen über I. Cor. 12, 2 und wurde darauf ordinirt. Item wurde
feftgefeßet:
1) Keine Kinder, fo nicht lefen und den catechismum können, zu con-
firmiren,
2) kein katholifches Buch in den Schulen zu dulden,
3) das Faftnachtsgetänze abzuftellen.
Den 9. September 1734 war wieder conventus ecclefiafticus zu Saar¬
brücken, darinnen praeüminariter abgehandelt worden, 1) daß das
jährliche Ernte- und Dankfeft Tollte auf Mathiastag (21. September)
bleiben und diesmal Pf. 67 erkläret werden; 2) wie wegen des Kriegs
das Kürbenhalten und Tanzen einzuftellen. Das penfum disputatorium
war die fchöne Materie de tertio ufu legis, worüber Herr Infpector
etwas redete und felbige recommandirte. Actuarius war Herr Pfarrer
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