Full text: Geschichte der evangel. Gemeinde Alt-Saarbrücken

Schloffer in St. Johann, wahrfcheinlidi mit der Begründung, da^ St. Johann 
ein felbftändiger Ort fei und fomit den Katholiken nur das Mitbenuhungs- 
redit an der Kirche zuftehe. Da der Pfarrer nicht gutwillig von feiner 
Kirche und Gemeinde weichen wollte, fo wurde er unter dem Vorgeben, 
dalj er eine üble Conduite geführt, nadi Homburg ins Gefängnis ge¬ 
bracht. Die Gefangennahme war auf den Beridit des katholifchen 
Pfarrers Thielemanni zu St. Johann gefchehen; beide Pfarrer hatten 
fich öffentlich in der Kirche geftritten. Die Bitte der Bürgcrfdiaft von 
St. Johann, er möge ihnen erlauben, einen andern Pfarrer zu wählen, 
fchlug der Intendant ab und verwies He an Thielemanni als den beftellten 
Pfarrer. Schloffer wurde nach einiger Zeit feiner Haft entlaffen, aber 
(7. April) des Landes verwiefen, und der Intendant befahl nun der 
Ortsobrigkeit, die Gemeinde in St. Johann zum katholifdien Gottesdicnft 
anzuhaltcn; doch er hatte damit wenig Erfolg, da die Evangelifchen in 
St. Johann vorzogen, die Kirche in Saarbrücken zu befliehen, die bei 
der geringen Anzahl der dortigen Bürgerfchaft hinreichend war, um 
beide Gemeinden aufzunehmen. 
Die St. Johannis-Kirche war mittlerweile ganz von den Katholiken in 
Befih genommen, und am zweiten Pfingfttage wurde die erfte feierliche 
Mcffe in der nunmehr ganz katholifchen Kirche gehalten. Am 2. Juli 
wurde der Altar abgebrochen und ein anderer auf geführt, der am 24, Auguft 
durch den Bifchof von Metj eingeweiht wurde. Der Intendant hatte 
bei diefer Gelegenheit befohlen, da^ Meier und Gericht zu Saarbrücken 
der Predigt des Bifchofs beiwohnen follten; und als fie fich nicht ein¬ 
gefunden hatten, wurde jeder der Gerichtsleute zu einer Strafe von 10 
Livres verurteilt, der Meier Jakob Senner aber mit zehntägigem Gefängnis 
belegt und endlich feines Amtes entfett. 
Damit waren jedoch die Mittel der franzöfifdhen Regierung noch nicht 
erfchöpft. Diejenigen Lutheraner, die früher katholifch gewefen oder 
deren Vater oder Mutter der alten Religion angehort hatten, wurden 
genötigt, wieder zurückzutreten, und wenn fie fich weigerten, mit Haft 
beftraft. Selbft gegen Leute von 60—70 Jahren ging man fo vor. Es 
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