hinein. Am 4. Januar 1684 erlief la Goupilliere die Verordnung, daß
alle diejenigen, welche die katholifche Religion annehmen würden, vier
Jahre von allen Laften und Befchwerden, Einquartierungen, Umlagen,
Steuern und Fronden befreit fein follten. Alle Amtleute, Schultheißen,
Meier und Schöffen erhielten bei Strafe der Wiedercrfeßung den Befehl,
die Neubekehrten nicht mit folchen Laften zu belegen und, wie fpäter
zugefeßt wurde, ihren Anteil auf die Lutheraner und Reformierten zu
legen. Die Entfcheidung aller Prozeffe folcher Neubekehrien mit Gegnern
anderer Religion behielt fich der Intendant felbft in zweiter Inftanz vor,
damit jenen kein Unrecht gcfchehe. Die Beobachtung der katholifchcn
Feiertage wurde ftreng geboten, felbft die Verrichtung der notwendigften
Gefdiäfte, wie Heumachen, Anfertigung eines Sarges u. dgl. an Sonn-
und Feiertagen wurde mit Geldftrafe belegt. Den Beamten wurde der
Befuch der Meffe eingefcharft, bei Erledigung von Stellen nur Katho¬
liken angeftelli. So arbeitete man mit den gröbften Mitteln daraufhin,
die proteftantifche Bevölkerung von ihrem Glauben abtrünnig zu machen.
Am 21. Dezember desfelben Jahres machte der Intendant folgendes
bekannt: Da es der Billigkeit nicht entfpreche, daß die katholifchen
Einwohner von der Benußung der Kirchen ausgefchlolfen feien, fo befehle
der König, daß an allen Orten, wo fich zwei Kirchen befänden, die
kleinere den Katholiken eingeräumt werden follc; wo nur eine vorhanden
fei, follte fie beiden Bekenntniffen gemeinfchaftlich fein, jedoch follten die
Katholiken auf die kirchlichen Einkünfte keinen Anfpruch erheben und
keine Störung des evangelifchen Gottesdien ft es verurfachen, die Meffe
nur im Chor gelefen und diefer nötigenfalls abgetrennt werden. Damit
wurde der bisherige durch den Weflfälifchen Frieden anerkannte Rechts-
zuftand umgeftoßen, obwohl der König kurz vorher, am 15. Auguft 1684,
bei dem Regensburger Waffenftillftand den Proteftanten in den reunierten
Gebieten die Beibehaltung ihrer Kirchen verfprochen hatte.
Da Saarbrücken und St. Johann eine Stadtgemeinde bildeten, fo wurde
auf Grund diefes königlichen Erlaffes die Kirche zu St. Johann von den
Katholiken allein beanfprucht. Dem widerfeßte fich aber der Pfarrer
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