in der Graffchaft Saarbrücken verboten, und in den Städten
wurden nur Lutheraner als Bürger angenommen, Reformierte nur aus-
nahmsweife geduldet. Jedoch muffen fich ¡m 30jährigen Kriege während
der öfterreichifdien, lothringifchen und franzöfifchen Befei?ung und während
des zweiten Raubkrieges Katholiken in den Städten niedergelaffen haben;
denn wir erfahren, dal? damals die proteftantifchen Pfarrer bei der Be¬
erdigung von Katholiken die kirchlichen Handlungen verrichteten.
Die franzöfifche Garnifon hatte ihren eigenen Feldprediger namens
Fabry mitgebradit, der fich fortan Priefter und Ausfpender der Garnifon
zu Saarbrücken und St. Johann und beftellten Seclforger der ganzen
Graffchaft Saarbrücken nannte und den proteftantifchen Geiftlichen das
Recht, Katholiken zu beerdigen, beftritt. Im Anfang des Jahres 1680
liel? er einen Hirtenbrief des Bifchofs von Met? an der Kirche zu St. Johann
anfchlagen, in welchem diefer feine baldige Ankunft ankündigte. Bald
nachher erfchien er auch, und da die Übergabe der Kirche in St. Arnual
an die Katholiken von der Gräfin verweigert wurde, fo weihte er am
30. Mai ein Haus der Stadt als katholifchc Kapelle ein.
Der Bifchof von Mel? hatte fich nämlich fchon im Jahr 1669 vergeblich
für die Ausübung des katholifchen Bckenntniffes in der Graffchaft ver¬
wendet; jet?t, da beide Städte von den Franzofen befet?t waren, fchritt
er zur Ausführung feiner Pläne. Da die alte Pfarrkirche zum hl. Ludwig (!)
in Saarbrücken in die Hände der „Irrgläubigen*4 gefallen und deshalb
als diruta anzufehen fei, fo übertrug der Bifchof das Saarbrücker Pfarramt
auf die Kapelle zu St. Johann und gab diefer jei?t zur Pfarrkirche
erhobenen gottesdienftlichen Stätte als zweiten Patron den hl. Ludwig.
Die franzöfifche Regierung begnügte fich aber nicht, den katholifchen
Untertanen die Ausübung ihres Gottesdienftes zu ermöglichen, fondern
fie bemühte fich auch, möglichft viele verirrte Schafe in den Schol? der
alleinfeligmachenden Kirche zurückzuführen. Am 6. Juni 1681 wurde
durch eine „declaration“ beftimmt, dal? felbft fiebenjährige Kinder
zur katholifchen Religion übertreten könnten. So trug man den Glaubens¬
hader in die einzelnen Familien und in die Seelen der Unmündigen
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