verhindert worden. An dicic Vcrfprediungen erinnert, ic^ten die Erben
des genannten Ehepaars im Jahre 1808 450 Gulden ihr den erwähnten
Zweck aus. Die Verwaltung des Vermachtnilfes hatte bis zum Jahre
1880 das Stift St. Arnual; He ging dann an das Presbyterium der
Gemeinde über.
7* DAS SCHRODERSCHE VERMÄCHTNIS
Das im Jahre 1831 verdorbene Gemeindemitglied Friedridi Jakob
S dir öd er vermachte die Summe von 5000 Franken mit der Bcftimmung,
dalj dies Kapital dem evangelifchcn Konfiftorium übertragen und von
diefem auf iidierc Art ausgcliehen werden folle. Die Zinfen folltcn
alljährlich von dem Vorfihenden des Konfiftoriums oder dem erften
evangelifdien Pfarrer an Bedürftige, Witwen und Waifen der Stadt
Saarbrücken ohne Rückfidit auf die Religion verteilt werden. Das
Vermäditnis wird jeht durdi das Presbyterium der Gemeinde verwaltet.
8. DIE HEDDAEUS --STIFTUNG
Sufannc Fleddaeus vermachte im Jahre 1850 dem Presbyterium
500 Fr., deren Zinfen an ihrem Sterbetage unter arme Leute verteilt
werden folltcn.
9. DIE LAUTEMANN -STIFTUNG
Die Witwe des im Jahre 1853 verdorbenen Gymnafialdirektors Otte¬
rn ann, Sophie geb. Lautemann, beftimmte vor ihrem Tode, dalj nach
dem Tode ihrer Mutter, der Witwe Sophie Lautemann geb. Kleber,
von ihrem Vermögen ein Kapital von 1000 Talern geftiftet werde,
deffen Zinfen zur chrifthdien Erziehung armer Kinder verwendet werden
folltcn. Das Kapital follle Eigentum der evangelifdien Gemeinde Saar¬
brücken fein und bleiben; die Verwaltung des Geldes und die Aus¬
wahl der Kinder und die Art der Verwendung der Zinfen folltc allein
dem Presbyterium zuftehen. Nach dem Tode der Witwe Lautemann
im Jahre 1862 trat diele lehtwillige Verfügung in Kraft.
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