wohnheit einer freien Gab und Schenkung zu milden Sachen viertaulend
Gulden Kapital, jeden zu 15 Baben gerechnet", trägt jährlidr Intercffc 200
Gulden. Von diefem Interelfe und Zins Toll von heut dato an einer jeden
cvangelifch-lutherifchen Pfarreswittib dieler unterer Craffchaft Saarbrücken, fo lang
He im Witwenftande lebt, jährlich gereicht werden fünfzig Gulden.
Weil nun aber weniger als vier derfclben dermalen vorhanden, foll das übrige
von denen Zinfcn von einem zeitlichen Sdraffner des Stifts St. Arnual zu Kapital
angelegt werden, damit, wann etwa zu anderen Zeiten mehr als vier fokher
Witwen lieh finden, dcnfelben von denen hiervon fallenden Zinfen Gutes
belchchcn möge.
Die Kollation diefes bcnificii behalten wir, fo lang uns der Allmächtige Gott
das Leben verleiht, bevor, wie wir uns dann nicht weniger reservieren, oben
erwähntes Kapital, wo und wie wir es gut finden werden, anzulegen. Nadr
unferm feligen Hintritt aber aus dieler Zeitlichkeit foll die Adminiftration und
Kollation folcher Stiftung durch einen zeitlichen hiefigen Inlpektor oder in deffen
Ermangelung dem älteften evangelifchen Pfarrer hiefiger Saarbrückifchen Kirchen,
bei welcher Inlpcktur oder Pfarr zu dem Ende eine gleichlautende Kopie dieler
Stiftungsbriefs verwahrt behalten werden foll, verleben und verrichtet werden.
Wir haben aber zu unfern Erben und Nachfolgern in dieler Graffchaft Saar¬
brücken das gute Vertrauen, gehalten wir fie darum inftändig erfuchcn, fie werden
ob dem, was zu Gottes Ehre und deffen Dienern zu Troff und Liebe hiermit
gelüftet ift, forgfältig und ernftlich halten, damit folchc Stiftung nicht ander¬
wärts ein als unfercr Intention und Stiftung gemäh verwendet und verringert
werde oder gar in Abgang komme. Zu mehrerer Verlicherung und Bekräftigung
dcflen haben wir uns eigenhändig untcrfchrieben und unfer gräflich Infiegcl bei-
drucken lallen.
So gcfchehen Saarbrücken den 2ten Tag Monats April nach Ghrifti unfers lieben
Herrn Geburt im 1712 len Jahr.“
L. S. Ludwig Kraft, Graf zu Naffau.
Im Jahre 1833 wurden von einem Ausfchuf» des Conventus minifterialis
Satzungen für die Pfarrwitwcnkafie verfaßt und im Jahre 1872 gedruckt.
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