Full text: Geschichte der evangel. Gemeinde Alt-Saarbrücken

wohnheit einer freien Gab und Schenkung zu milden Sachen viertaulend 
Gulden Kapital, jeden zu 15 Baben gerechnet", trägt jährlidr Intercffc 200 
Gulden. Von diefem Interelfe und Zins Toll von heut dato an einer jeden 
cvangelifch-lutherifchen Pfarreswittib dieler unterer Craffchaft Saarbrücken, fo lang 
He im Witwenftande lebt, jährlich gereicht werden fünfzig Gulden. 
Weil nun aber weniger als vier derfclben dermalen vorhanden, foll das übrige 
von denen Zinfcn von einem zeitlichen Sdraffner des Stifts St. Arnual zu Kapital 
angelegt werden, damit, wann etwa zu anderen Zeiten mehr als vier fokher 
Witwen lieh finden, dcnfelben von denen hiervon fallenden Zinfen Gutes 
belchchcn möge. 
Die Kollation diefes bcnificii behalten wir, fo lang uns der Allmächtige Gott 
das Leben verleiht, bevor, wie wir uns dann nicht weniger reservieren, oben 
erwähntes Kapital, wo und wie wir es gut finden werden, anzulegen. Nadr 
unferm feligen Hintritt aber aus dieler Zeitlichkeit foll die Adminiftration und 
Kollation folcher Stiftung durch einen zeitlichen hiefigen Inlpektor oder in deffen 
Ermangelung dem älteften evangelifchen Pfarrer hiefiger Saarbrückifchen Kirchen, 
bei welcher Inlpcktur oder Pfarr zu dem Ende eine gleichlautende Kopie dieler 
Stiftungsbriefs verwahrt behalten werden foll, verleben und verrichtet werden. 
Wir haben aber zu unfern Erben und Nachfolgern in dieler Graffchaft Saar¬ 
brücken das gute Vertrauen, gehalten wir fie darum inftändig erfuchcn, fie werden 
ob dem, was zu Gottes Ehre und deffen Dienern zu Troff und Liebe hiermit 
gelüftet ift, forgfältig und ernftlich halten, damit folchc Stiftung nicht ander¬ 
wärts ein als unfercr Intention und Stiftung gemäh verwendet und verringert 
werde oder gar in Abgang komme. Zu mehrerer Verlicherung und Bekräftigung 
dcflen haben wir uns eigenhändig untcrfchrieben und unfer gräflich Infiegcl bei- 
drucken lallen. 
So gcfchehen Saarbrücken den 2ten Tag Monats April nach Ghrifti unfers lieben 
Herrn Geburt im 1712 len Jahr.“ 
L. S. Ludwig Kraft, Graf zu Naffau. 
Im Jahre 1833 wurden von einem Ausfchuf» des Conventus minifterialis 
Satzungen für die Pfarrwitwcnkafie verfaßt und im Jahre 1872 gedruckt. 
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