Die Hagelfeiertagel), Faftnacht, Walpurgis und Johannisfeuer, Geläute
und Glockenftreiche gegen das Wetter, Gebete bei und über den
Totengräbern follen nicht geduldet werden, auch nicht „übergebliebene
Totenbein und genannte Heiligen (Reliquien) wie auch Sakrament¬
häuslein, die man gänzlich foll abfehaffen und die Totenbein auf dem
Gottesacker verfcharren,“ Zufammenkünfte des jungen Volkes, der Knechte
und Mägde zu Winterszeiten in den Kunkel- oder Spinnftubcn follen
bei 6 Albus 4 Pfennigen Kirchenbu^e verboten fein.
So griff die kirchliche Zucht faft auf alle Gebiete des bürgerlichen
Lebens über. Die fittlichen Zuftände mochten wohl in jener Zeit vielfach
bedenklicher Art fein und Beffcrung wünfehenswert machen; anderfeits
war die Aufteilung von befonderen Kirchenzenforen und ihre Belohnung
mit der Hälfte der Strafgelder nur zu fehr geeignet, Frömmelei und
Angeberei zu fördern.
Mehr Anerkennung verdienen die Bcftimmungen über Einfammlung
von Almofen für die Armen, die Verwaltung des Kirdiengutes, Ab¬
hörung der Kirchenredmungen und Erhaltung von Kirchen, Pfarr- und
Schulhäufern. Die Kirchen follten in gutem baulichen Zuftand gehalten
werden; bei Neubauten mußten die Pfarrinfaffen Frondienfte leiften, zu¬
weilen auch die Meifter und Arbeiter beköffigen. Die Pfarrhäufcr follten
beim Einzug eines neuen Pfarrers von dem Superintendenten und dem
Kirchenfdiaffner befiditigt und danach in Stand gefefft werden. Der Kirchhof
follte mit einer Mauer umfriedigt und darauf gehalten werden, dah
niemand aus der Gemeine feine Schafe, Pferde und Säue darauf treibe.
Von der Bedeutung der Schule für die Erziehung des Volkes überzeugt,
fchrieb Graf Ludwig vor: „wo Schulen vom Glockenampt und andern
Gefällen uffgericht, dafelbft foll jedes Pfarrvolk mit Zutun deren Filialen
bequeme Schulhäufer vor Schulmeiftcr und ihre eigenen Kinder mit
fchuldiger Dankbarkeit erbauen und im Bau erhalten.“ Die Vifitatoren
follten dem Unterrichte beiwohnen und auf die Fortfchritte der Kinder
achthaben. Wenn Eltern aus Kargheit oder andern untauglichen Ur-
*) Der Hagelfciertag war der Tag der Wetterherren Johannis und Paulus, 26. Juli.
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