Full text: Geschichte der evangel. Gemeinde Alt-Saarbrücken

Nach der Stcuerverordnung von 1924 erhallen die fteuerberechtigten 
Gemeinden 6/u, die Kirchengemeinden 1[n der Lohnileuer. Däefe Zu- 
weifung foli einer Kirchenfteuer von 25 °/o enlfprechen. Wenn die 
Kirdienfleuerzufchläge mehr als 30 vom Hundert betragen, fo findet 
eine Nachforderung an Kirchenfteuer ftatt, deren Berechnung auf der 
Grundlage des Staatsanteils am einbehaltenen Arbeitslohn erfolgt. 
Beträgt die Kirdicnfteuer weniger als 20 vom Hundert, fo ilt der ent- 
fprechcndc Steuerbclrag unter Anwendung der gleichen Berechnungsart 
dem Steuerpflichtigen zurückzubezahlen. Unterliegt der Steuerpflichtige 
nicht der Kirdicnfteuer, fo ift der darauf entfallende Steuerbetrug auf 
kürzeftem Wege zu er hatten. 
Nachdem der Stiftskaffenrendanl Chriftian Pfeiffer, der auch die Ver¬ 
waltung des Gemeindevermögens geführt halte, am 1. April 1913 in 
den Ruheftand getreten war, wurde Engelbert Bi^mann zum Ren¬ 
danten der Gemeinde gewählt und am 1. April 1915 feit angeftellt. 
254
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.