eine Jubelfeier der Reformation und eine neue Ausgabe der naffauifchen
Kirchenordnung zu beraten. Die Feier fand am erften Sonntag nach
dem Reformationstage (2. November) ftatt; dabei wurde in allen
Pfarreien ein für diefen Tag befonders verfaßtes Kirdiengebet verlefen.
Die 1618 neu herausgegebene und erweiterte Kirdienordnung läßt
erkennen, wie fehr cs das Beftreben des Grafen war, die kirchlichen und
fiitlichcn Zuftände in der Graffchaft zu verbeffern. Die Leitung der
gciftlichen Angelegenheiten war einem Kirchenrat übertragen, der aus
dem Superintendenten und aus weltlichen Räten behänd; der Amts¬
bezirk des Superintendenten war wieder in Infpektioncn zerlegt. Die
Kirchenzucht und die Aufficht über das Pfarrvermögen halte der
Kirchenvorftand, der aus den Gciftlichen und den angefehenften Gemcindc-
mitglicdern (Senioren) behänd. Regelmäßige Synoden der Gciftlichen
unter Leitung der Superintendenten oder Infpektors und Vifitationen
der Kirchen follten die Reinheit der Lehre und die Strenge der Zucht
bewahren.
Die Beltimmungen der Ordnung von 1618 über die Kirdienzenfur und
Difziplin find in kulturgefchiditlidier Beziehung recht beachtenswert.
Befondere Kirdienzenforen mußten allmonatlich alles Straffällige in der
Gemeinde anzcigen und die Bußgelder einfammeln; Beamte, Schultheißen
und Meyer waren verpflichtet, ihnen dabei Hilfe und Schul> zu gewähren.
Einige charaktcriftifdie Beftimmungen will ich hier aufführen.
Der Kirchenzenfor, welcher etwas Straffälliges wiffentlich verfchweigt, foll
einen Ortsgulden Strafe bezahlen, im Wiederholungsfälle alle feine
Ehrenämter verlieren. Die eine Hälfte der Bußen follte den Zenforen
zufallen, die andere der Kirdie und den Armen zugute kommen.
Sonntagsarbeit wurde mit 1 Ortsguldcn1) gebüßt, cbenfo die Vcrfäumnis
der Predigt. Fahren während der Predigt außer bei befonderer Notdurft
und Erlaubnis koftete 2 Gulden, Vcrfäumnis der Katediismuslehre 4 Albus,
Sonntagsverkauf nadi Bewandtnis, vorzeitiges Verlaffcn der Katechismus¬
l) ein Ortsgulden — ein Vicrtelgulden. Ein Gulden hatte 15 Bähen oder 50 Albus,
ein Albus 2 Kreuzer oder 8 Pfennige.
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