follten als Feiertage Epiphanias (6. Jan.), Mariä Reinigung (2. Febr.).
Mariä Empfängnis (25. März) und Trinitatis gehalten werden.
Am 3. Wcihnadits-, Öfter- und Pfingfttage, an Mariä Heimiuchung
(2. Juli), Johannis, Midiaelis und Apofteltag (15. Juli) Tollte nur
eine Predigt gehalten werden, nadi Mittag das Volk aber wieder zu
feiner Arbeit gehen. Dazu kam in jedem Monat ein Bußtag; audi
Tollte innerhalb der Woche in den Städten wenigftens zweimal, auf dem
Lande einmal gepredigt werden. Gefang, Gebet und Predigt follten
deutfeh fein; nur in den Städten war zu Anfang und zur Vefper ein latei-
nifcher Pfalm gehaftet. Alle Gelänge follten möglidift kurz fein, damit
das Volk nicht vor der Predigt mit Uberdruh erfüllt werde. Die Predigten
follten klar und verftändlich fein; im Hauptgottesdienft follten fie nicht
länger als drei Viertel, hödiftens eine Stunde, sonft nur eine halbe
Stunde dauern. Weitere Vorfdrriften betrafen befonders die zu Weih¬
nachten, Oftern und Pfingften vorzunehmenden Konfirmationen und die
jährlichen Vifitationen, die im einzelnen genau geregelt wurden. Diefe
ftrenge Ordnung des Gemeindelebens war in diefer Übergangszeit,
wo nach der Löfung der früheren Feifein manche Spuren von Ver¬
wilderung fich zeigten, durchaus nötig.
Es liegt am Tage, wie fehr die landesherrliche Macht des Grafen
durch feine nunmehrige Stellung als oberftcr Bifchof der Landes¬
kirche geftärkt wurde. Erft durdi das Kirdienregiment, die Aufficht über
das Kirchengut und die Übernahme der bisherigen Aufgaben der
Kirche, wie Unterricht und Armenpflege, wurde die Landeshoheit zum
Abfchlu^ gebracht.
Übrigens gehörten die Grafen Albrcdit von Ottweiler und Philipp
von Saarbrücken keineswegs der entfdüedenen lutherifchen Richtung
an,# die eben damals (1577) durch die abfchlie^ende Konkordienformel
ftatt Einigung dauernde Zwietradit zwifchen den Evangelifchen her¬
vorrief. Im Verein mit den übrigen wetterauifchcn Grafen lehnten die
Naffaucr es ab, die Konkordie zu unterfdireiben.
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