Full text: Geschichte der evangel. Gemeinde Alt-Saarbrücken

Die Gciftlidien mußten 1 % ihres Gehalts an den rheiniiehen Emeriten- 
fonds entrichten. Im Jahre 1865 erklärte fich das Presbyterium bereit, 
die Hälfte diefes Beitrags mit jährlich 10 l/s Talern zu übernehmen. 
Im Jahre 1867 bewilligte die größere Gemeindevertretung unter dem 
Vorhl; und auf Antrag des Konhfiorialrats Korten im Beifein des 
Landrats von Gärtner jedem der drei Pfarrer „ad dies vitac et 
muneris eius“ (auf Lebens- und Amtszeit) eine perfönliche jährliche 
Gehaltszulage von 100 Talern, 
m Jahre 1872 wurde den drei Pfarrern eine Zulage von je 100 Talern 
und außerdem dem 2. Pfarrer Zickwolff und dem dritten Pfarrer Engel 
eine perfönliche Zulage von je 50 Talem bewilligt. Das Gehalt des 
Kirchenrechners Bruch wurde von 25 Talern auf 40 Taler erhöht, die 
Küfter und Glöckner Köhl und Schwarzer erhielten eine jährlidie Zu¬ 
lage von 10 Talern unter der Bedingung, daß die Frühbetglocke wieder 
regelmäßig geläutet werde. Außerdem follte die Stadtverwaltung erfudit 
werden, den Glöcknern für das bürgerliche und polizeiliche Läuten eine 
Vergütung zu gewähren. 
Im Jahre 1872 bcfchloß die Saarbrücker Kreisfynode die Gründung einer 
Synodal-Witwen- und Waifen-Kaffe. Das Presbyterium und die größere 
Gemeindevertretung traten dem Verbände bei und bewilligten den 
jährlichen Beitrag von 5 Talern für jede der drei Pfarrftellen. 
Im Jahre 1884 trat die Gemeinde der Pfarrer-Witwen- und Waifenkaffe 
bei. Im Jahre 1908 wurde das Pfarrerbefoldungsgefet; und. zugleidt 
ein Wohnungsregulativ erlaffen und damit eine feite Norm für das 
Einkommen der Pfarrer gegeben. 
Im Jahre 1922 lehnten die Pfarrer lro£ des gefunkenen Wertes der 
Mark die von der Regierungskommiffion angebotene Frankenbefoldung 
ab. Am 1. Juni 1923 aber wurde die Frankenwährung als das allein 
gültige Zahlungsmittel im Saargebiet cingeführt und deshalb auch das 
Gehalt der Geiftlichen in Franken feftgefeßi. 
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