Die Gciftlidien mußten 1 % ihres Gehalts an den rheiniiehen Emeriten-
fonds entrichten. Im Jahre 1865 erklärte fich das Presbyterium bereit,
die Hälfte diefes Beitrags mit jährlich 10 l/s Talern zu übernehmen.
Im Jahre 1867 bewilligte die größere Gemeindevertretung unter dem
Vorhl; und auf Antrag des Konhfiorialrats Korten im Beifein des
Landrats von Gärtner jedem der drei Pfarrer „ad dies vitac et
muneris eius“ (auf Lebens- und Amtszeit) eine perfönliche jährliche
Gehaltszulage von 100 Talern,
m Jahre 1872 wurde den drei Pfarrern eine Zulage von je 100 Talern
und außerdem dem 2. Pfarrer Zickwolff und dem dritten Pfarrer Engel
eine perfönliche Zulage von je 50 Talem bewilligt. Das Gehalt des
Kirchenrechners Bruch wurde von 25 Talern auf 40 Taler erhöht, die
Küfter und Glöckner Köhl und Schwarzer erhielten eine jährlidie Zu¬
lage von 10 Talern unter der Bedingung, daß die Frühbetglocke wieder
regelmäßig geläutet werde. Außerdem follte die Stadtverwaltung erfudit
werden, den Glöcknern für das bürgerliche und polizeiliche Läuten eine
Vergütung zu gewähren.
Im Jahre 1872 bcfchloß die Saarbrücker Kreisfynode die Gründung einer
Synodal-Witwen- und Waifen-Kaffe. Das Presbyterium und die größere
Gemeindevertretung traten dem Verbände bei und bewilligten den
jährlichen Beitrag von 5 Talern für jede der drei Pfarrftellen.
Im Jahre 1884 trat die Gemeinde der Pfarrer-Witwen- und Waifenkaffe
bei. Im Jahre 1908 wurde das Pfarrerbefoldungsgefet; und. zugleidt
ein Wohnungsregulativ erlaffen und damit eine feite Norm für das
Einkommen der Pfarrer gegeben.
Im Jahre 1922 lehnten die Pfarrer lro£ des gefunkenen Wertes der
Mark die von der Regierungskommiffion angebotene Frankenbefoldung
ab. Am 1. Juni 1923 aber wurde die Frankenwährung als das allein
gültige Zahlungsmittel im Saargebiet cingeführt und deshalb auch das
Gehalt der Geiftlichen in Franken feftgefeßi.
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