mindeftcns 800 Taler betragen. Da der Staat eine Erhöhung feiner
Zufdiüffe verweigere und das Stift der hiefigen Gemeinde mehr als
anderen zuwende,
nämlich als Unterftühung des 3. Pfarrers 45 Taler
Befoldungszulage für Sdrullehrer .... 339 „ 15 Sgr. 2 Pf.
desgleichen für den Küfter 45 „ 4 „ 6 „
Steuern für das Kirchengut und die Befol-
dungsgrundftücke 128 „ 4 „ 3 ,,
Sa. 557 Taler 23 Sgr. 11 Pf.
io müffe die Erhöhung der Pfarrgehälicr durch Beiträge der Gemeinde
aufgebradit werden. Das Presbyterium fchlolj hch diefen Ausführungen
an und bewilligte dem zweiten und dritten Pfarrer eine perfönliche
Zulage von je 150 Talern.
Der Küfter erhielt im Jahre 1859 70 Taler jährlich.
Der erfte Pfarrer erhielt im Jahre 1860 450 Taler Ruhegehalt. Da die
Gemeinde-Umlage bereits 1000 Taler betrug, ihre Erhöhung nicht
angebracht erfchien und die nur 4000 Seelen zählende konzentrierte
Gemeinde von zwei Pfarrern verfehen werden konnte, fo wurde die
erledigte Pfarrftclle zunädift noch nicht wieder befet^t und Pfarrer
Schirmer erhielt die erfte Ptarrftelle mit. 800 Talern, Pfarrer Zickwolff
die zweite Stelle mit 700 Talern Gehalt. Das Einkommen des dritten
Pfarrers abzüglich des Ruhegehalts des Pfarrers Römer wurde den
beiden Pfarrern als perfönlidre Zulage überwiefen.
Dieter Befdiulj wurde jedoch durdr eine unter dem Vorfilm des ftell-
vertretenden GeneralfupcrintendcntenKoniiitorialrats 1 hielen abgchaltenen
Sitzung des Presbyteriums zurückgcnommen, nachdem der Verfilmende
die Notwendigkeit der dritten Pfarrftclle nachgcwiefen hatte. Für den
dritten Pfarrer wurde ein Gehalt von 600 Talern ausgeworfen. Dicfcm
Befchlulj ftimmte die größere Gemeindevertretung zu.
Von den Stiflszufchüffen erhielten nach einer Aufzeichnung aus dem
Jahre 1863 die Lehrer früher '/s, die Gelblichen 4/s. Damals aber
erhielten diz Lehrer etwa 2/s, die Geiftlichen G.
173