Durch ein zweites Gefetj vom 19. Juni 1920 war eine außerordentliche
Kirchenverfammlung zur Feflftellung der künftigen Vcrfaffung für die
evangelifche Landeskirche der älteren Provinzen Preußens nach Berlin
berufen worden. Das Ergebnis der Beratungen dieier Verfammlung
ift die neue preuljifche Kirdienverfaffung, die am 1. Oktober 1924
eingeführt worden ift. Sie ichlie^t hch eng an die rheinifdie Synodal-
und Presbyteriaiverfaifung an. Durch diefe Einführung find Neuwahlen
für die kirchlidien Vertretungen angeordnet. Die evangelifche Kirche
hat durch diefe gcfetplidien Verandeiungen fozufagen neues Blut be¬
kommen; fie ift auf dem Wege, fich zu einer wahren Volkskirche zu
entwickeln. „Die Volkskirche foll eine Lebens- und Arbeitsgemein-
fdiaft fein. Ihr Wefen befteht in der voikserzieherifchen, das ganze
öffentliche Leben mit chriftlidiem Geift durchdringenden Aufgabe.“
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