noch zu übergeben durch keinerlei Gewalt päpftlicher oder weltlicher
Oberkeit ohne Wifien und Verwilligung des gnädigen Herrn, fondern
felber Refidenz darauf zu thun“.
2. DIE EINFÜHRUNG DER REFORMATION
Während auch die Nachfolger Johann Ludwigs, die Grafen Phi¬
lipp 11. und Johann IV., als freue Anhänger des habsburgifchen
Haufes an der alten Lehre fefthielten, drang die Reformation mehr
und mehr nach den Grenzen der Grafichaft vor. In dem benach¬
barten Zweibrücken war das evangelifdre Bekenntnis fchon 1522 zur
Herrfchaft gelangt, im Jahre 1554 auch in der Herrfchaft Kirdiheim
und der Graffdraft Saarwerden, die beide dem Saarbrücker Grafenhauie
gehörten; die nädrftverwandte und nach Johanns IV. Tode zur Erb¬
folge berufene Weilburger Linie zählte zu den eifrigften Anhängern
des neuen Glaubens. So war die Einführung der Reformation nur
eine Frage der Zeit. Aber nicht durch Gebot der Obrigkeit, fondern
durch eigenen Entfchluh der Untertanen verbreitete he fich. Der pro-
teftantifche Gedanke wurde gefördert durch die. Haltung der Arnualer
Stiftsherren, welche die Pfarrftellen in Saarbrücken und St. Johann
durch Kapläne und Frühmeffer verfehen liefen, felbft aber ein befchauliches
und durchaus nicht kanonifches Dafein führten. Von den Stiftsherren
wurde an den Grafen Johann das Anfinnen gcftellt, die Priefterche und
das Abendmahl unter beiderlei Geftalt zuzulaffen, doch der Graf ver¬
weigerte dies und fchriit gegen die Wideritrebenden mit Gewalt ein.
Infolge diefer und anderer Streitigkeiten löfte der Graf das Stift
1569 auf. Der Dechant wurde gefangen genommen und verzidrtete
am 22. Juli auf feine Würde, die Chorherren erhielten beftimmte Pfarren
zugewiefen, und das Vermögen wurde dem landesherrlichen Patronat
unierftcllt. Gleidrzeitig faljte in den Städten die neue Lehre feften Fu|.
Die Nachrichten hierüber find fehr fpärlich. Der Rcgiftrator Johann
Andrcae fagt in feiner Genealogia Saraepontana (1635) S. 404: „Anno
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