Im Jahre 1862 wurde die Verteilung von Bibeln an Brautpaare bei
der Trauung eingeführt. Die Koften follten wenigitens z. T. durch
Sammlungen bei Hochzeitsfeiern aufgebracht werden.
Im Jahre 1863 wurde auf rechtzeitige Taufe eines Kindes unter An¬
drohung von Kirchenzuchtmaljregeln gegen den fäumigen Vater ge¬
drungen. Amtshandlungen von einem anderen Pfarrer als dem, der
die Amtswoche hatte, wurden 1864 auf unverlegbare Falle, zu denen
Trauungen und Taufen nicht gehörten, befchränkt. Auswärtigen
Pfarrern follten Amtshandlungen (Kafualien) auf Wunich der Familie
nur gehaftet werden, wenn die kirchliche Handlung in der Gemeinde
des auswärtigen Pfarrers abgehalten wurde. Im Jahre 1865 befdiloh
das Presbyterium, dah alljährlidi am 10. Sonntag nach Trinitatis in
der Predigt der Judenmilfion gedacht und am Schluß des Gottcs-
dienftes eine Sammlung, für diefen Zweck veranftaltet werde. Am
10. Juni 1866 wurde wegen der näher kommenden Kriegsgefahr die Ein¬
führung von allabendlichen Gebeisgottesdienften angeregt. Zunädrft
wurde die Mittwodisbetftunde auf 7 Uhr abends verlegt. Diele Bet-
ftunde wurde ¡m Jahre 1877 wegen ungenügender Beteiligung aufge¬
hoben mit Ausnahme der Advents- und Paifionszeit. 1867 wurden
Eltern von Kindern, die der Konfirmation entzogen wurden, von der
Abendmahlsfeier und dem Recht, Taufpatenftellen zu übernehmen, aus-
gefchloffen. Zugleidi wurden Hausandachten empfohlen.
Während des Neubaues der Malftätter Kirche (1868—1870) wurde
der dortigen Gemeinde an hohen Feittagen und befonderen Feiern die
Schloljkirche überlaffen.
Im Jahre 1874 wurde der neuerrichteten altkatholifchcn Gemeinde auf
eine Eingabe des Regierungs-Affelfors Thome die Benutzung der Lud¬
wigskirche zu ihrem Gottesdienft bedingungsweife und widerruflidi
gegen eine Gebühr von einem Taler, jährlich gehaftet. Am 20. Juni
wurde ein altkatholifcher Firmungsgottesdienft durch Bifchof Reinkens
in der Ludwigskirche abgehalten.
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