Full text: Geschichte der evangel. Gemeinde Alt-Saarbrücken

Bctltunden vorläufig abgefchafft und beftimmt, dal? die Fcfte tags 
zuvor um 6 Uhr eingeläutct werden follten. Im folgenden Jahre 
wurden auf Anregung des Kgl. Konfiftoriums zur Förderung der 
Bibclkenntnis befondere Bibelftunden bei dem fonnläglichen Frühgottcs- 
dienft eingeridrtet. 1843 wurden diefe Stunden auf Mittwoch abend 
6 Uhr, fpäter 7 Uhr verlegt und die Betftunde auf Freitag morgen 
10 Uhr. In demlelbcn Jahre erklärten lieh die drei Pfarrer bereit, im 
Gefängnis Gottesdienft zu halten. 
Dem Presbyterium gehörten damals die angefehenften Männer der 
Stadt an und vertraten die Gemeinde auf der Kreisfynode, io im 
Jahre 1837 Bürgermeifter Böcking, 1838, 1841, 1846 und 1847 Land- 
gerichisprähdent Beifel, 1842, 1845, 1847 und 1848 Hofrat Dr. 
Röchling, 1850 und 1851 Bürgermeifter Wagner, 1853 Dr. Wilkens. 
Im Jahre 1843 war die Saarbrücker Gemeinde als die größte evangelifche 
Gemeinde der Rheinprovinz auf der Verfammlung des Guftav-Adolf- 
vereins in Frankfurt a. M. vertreten. Im folgenden Jahre wurde ein 
Zweigverein des Guftav-Adolfvereins in Saarbrücken gegründet. 
Die Konfirmation wurde mit Rücklicht darauf, dal? Oftern die Volks- 
fchüler die Sduile verlaffen und meift in das praktifche Leben über¬ 
gehen, auf Palmfonntag verlegt. Die Konfirmanden feilten am Grün¬ 
donnerstag mit ihren Angehörigen zum erften Abendmahl gehen. Im 
Jahre 1856 wurde befchloffen, dal? die Kommunion der Konfirmanden 
am Karfreitag in der Ludwigskirdre ftattfinden folle. Die Bibel- und 
Miffionsftundcn am Mittwoch abend wurden fchlecht befucht und deshalb 
auf Freitag morgen, die monatlichen Miffionsftundcn auf den Sonn- 
tag-Nachmiitags-Gottesdienft verlegt. Seit 1855 aber wurde der 
Wochengottesdienft wieder Mittwoch abends um 6 Uhr und am erften 
Mittwodi jedes Monats Miffionsftundcn gehalten. Seit dem Anfang 
des Jahres 1857 hielten die drei Pfarrer abwechfelnd an Sonn- und 
Feiertagen Gottesdienft im Hofpital. Nach dem Befdilul? der Kreis¬ 
fynode von 1857 waren raufchende Vergnügungen (z. B. größere Hoch¬ 
zeiten) während der Advents- und Paffionszeit verboten. Im Jahre 
125
	        
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