Full text : Die Franzosen in Saarbrücken und den deutschen Reichslanden im Saargau und Westrich

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thung  gethan  haben,  daß  sie  für  die  Handlungen  des  Fürsten  verantwortlich
  sein  müßten.  Sobald  diese  Widerlegung  publici  iuris  wird,
soll  Ihnen  solche  mitgetheilt  werden.  Da  die  Commissürs,  obwohl
  ex  post  facto,  Zu  ihren  Diebereien  autorisirt  sind,  so  werden
Sie  leicht  vermuthen,  daß  sie  nicht  müßig  bleiben.  Allein  das
größte  Stück  Arbeit  ist  bereits  gethan.  Doch  werden  jetzt  auch  die
vergoldeten  Leisten  in  dem  Schloß,  die  Glasthüren,  die  Oefen,  die
Schlösser  von  den  Thüren,  die  Nachtstühle  und  Nachttöpfe,  die
Pferdskämme  und  Striegel  in  den  Ställen  nicht  verschont.
Die  Nation  kann  alles  brauchen,  die  Steinkohlen  werden  in
ungeheuerer  Menge  aus  dem  Kohlenmagazin  abgeführt,  so  wie  das
Eisen  von  den  hiesigen  Schmelzen  und  Hämmern,  ohngeachtet
solches  nicht  ein  Eigenthum  des  Fürsten  sondern  einer  Gesellschaft
Privatleute  ist,  welche  diese  Werke  gepachtet  haben.
Durch  die  Verrätherei  eines  Hofbedienten  (warum  nehmen
doch  die  Großen  grade  zu  denjenigen  Bedienten,  die  am  meisten
und  nächsten  um  sie  sind  und  für  welche  sie  wenig  Geheimnisse
haben  können,  gemeiniglich  schlechte  Leute  ohne  Erziehung  und
ohne  Grundsätze?)  wurde  den  Commissürs  ein  verborgener  Schrank
im  Schloß  entdeckt  und  die  darin  befindlichen  Kostbarkeiten  und
Effecten  in  den  großen  Schlund  geworfen.  Unter  solchen  befand
sich  auch  das  Adelsdiplom  eines  natürlichen  Sohns  des  verstorbenen
Fürsten.  Dieses  wurde  dem  Nationalconvent  geschickt,  und  solcher
fand  den  Sieg  und  die  Ausrottung  eines  deutschen  Aristokraten,
die  er  durch  den  Verlust  des  Diploms  errungen  und  bewirkt  zu
haben  glaubte,  so  wichtig,  daß  solche  auf  der  Stelle  in  allen  Zeitungen
  austrompetet  wurde.  Jenem  schlechtem  Kerl  kann  man
seine  Verrätherei  verzeihen.
Aber  nicht  so  einem  Niederträchtigen,  welchen  der  Fürst  von
Jugend  auf  mit  Gnade  und  Wohlthaten  überhäuft  hatte,  den  also
wenigstens  Dankbarkeit,  wenn  man  auch  alle  anderen  Verhältnisse
übergehen  will,  von  Treulosigkeit  hätte  abhalten  sollen,  und  welcher
auf  die  schändlichste  Art  ein  sicheres  Gewölbe,  worin  die  kostbarsten
Sättel  und  übrigen  Pferdsgeschirre,  einige  kleine  Canonen  und
andere  Sachen  von  Werth  befindlich  waren,  an  die  Commissürs
verrieth.
            
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