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thung gethan haben, daß sie für die Handlungen des Fürsten verantwortlich
sein müßten. Sobald diese Widerlegung publici iuris wird,
soll Ihnen solche mitgetheilt werden. Da die Commissürs, obwohl
ex post facto, Zu ihren Diebereien autorisirt sind, so werden
Sie leicht vermuthen, daß sie nicht müßig bleiben. Allein das
größte Stück Arbeit ist bereits gethan. Doch werden jetzt auch die
vergoldeten Leisten in dem Schloß, die Glasthüren, die Oefen, die
Schlösser von den Thüren, die Nachtstühle und Nachttöpfe, die
Pferdskämme und Striegel in den Ställen nicht verschont.
Die Nation kann alles brauchen, die Steinkohlen werden in
ungeheuerer Menge aus dem Kohlenmagazin abgeführt, so wie das
Eisen von den hiesigen Schmelzen und Hämmern, ohngeachtet
solches nicht ein Eigenthum des Fürsten sondern einer Gesellschaft
Privatleute ist, welche diese Werke gepachtet haben.
Durch die Verrätherei eines Hofbedienten (warum nehmen
doch die Großen grade zu denjenigen Bedienten, die am meisten
und nächsten um sie sind und für welche sie wenig Geheimnisse
haben können, gemeiniglich schlechte Leute ohne Erziehung und
ohne Grundsätze?) wurde den Commissürs ein verborgener Schrank
im Schloß entdeckt und die darin befindlichen Kostbarkeiten und
Effecten in den großen Schlund geworfen. Unter solchen befand
sich auch das Adelsdiplom eines natürlichen Sohns des verstorbenen
Fürsten. Dieses wurde dem Nationalconvent geschickt, und solcher
fand den Sieg und die Ausrottung eines deutschen Aristokraten,
die er durch den Verlust des Diploms errungen und bewirkt zu
haben glaubte, so wichtig, daß solche auf der Stelle in allen Zeitungen
austrompetet wurde. Jenem schlechtem Kerl kann man
seine Verrätherei verzeihen.
Aber nicht so einem Niederträchtigen, welchen der Fürst von
Jugend auf mit Gnade und Wohlthaten überhäuft hatte, den also
wenigstens Dankbarkeit, wenn man auch alle anderen Verhältnisse
übergehen will, von Treulosigkeit hätte abhalten sollen, und welcher
auf die schändlichste Art ein sicheres Gewölbe, worin die kostbarsten
Sättel und übrigen Pferdsgeschirre, einige kleine Canonen und
andere Sachen von Werth befindlich waren, an die Commissürs
verrieth.