Full text : Die Franzosen in Saarbrücken und den deutschen Reichslanden im Saargau und Westrich

62

schüft  erboten.  Ich  lege  Ihnen  die  Petition  herbei*),  die  freilich
nach  den  Umständen  im  Stil  und  Inhalt  eingerichtet  werden  mußte
—  und  vergeblich  war.  Aber  in  wie  vielen  deutschen  Ländern
würden  die  Bürger  für  die  fürstlichen  Bedienten  in  diesen  Zeiten
und  unter  solchen  Umständen  so  dringend  gebeten  haben?  Leben
Sie  wohl.

Achtzehnter  Ürief.
S.  den  24.  Jun.  1793.
Es  sind  doch  ehrliche  Leute,  die  Franzosen.  Seit  fünf  Wochen
berauben  und  plündern  sie  Fürsten  und  Unterthanen,  ohne  daß
ein  Mensch  die  Ursache  wußte,  ohne  daß  solche  jemand  von  ihnen
erfragen  durfte,  und  jetzt,  da  ihre  Arbeit  geendigt  ist,  lassen
sie  solche  viel  hundertmal  drucken,  schlagen  solche  an  alle  öffentliche
  Orte  an,  und  pour  ln  chose  plus  touchante  zwingen  sie
die  Geistlichen  solche  von  der  Kanzel  abzulesen.  Ich  schließe
Ihnen  ein  Exemplar  von  dieser  Proclamation  hier  an.  **)  Wann
Sie  auf  das  Datum  derselben,  den  21ten  Jun.,  sehen  und  sich
erinnern,  daß  die  Räubereien  schon  am  14ten  Mai  angingen,  so
wird  Ihnen  ohne  Zweifel  jene  Criminalgeschichte  einfallen,  da  man
den  Dieb  aufhing  und  alsdann  erst  fragte,  was  er  gethan  habe.
Es  ist  aber  alles  um  dem  Publikum  Sand  in  die  Angen  zu
streuen;  die  Beschuldigungen,  welche  dem  Fürsten  gemacht  werden,
find  so  lächerlich,  so  leicht  zu  widerlegen,  daß  Sie  es  selbst  thun
können,  und  wo  Ihnen  etwa  die  Thatsachen  unbekannt  sind,  würde
ich  es  selbst  thun,  wenn  wir  nicht  nächstens  eine  Widerlegung  von
unsern  in  Metz  befindlichen  Rüthen  zu  erwarten  hätten,  welche  sich  vertheidigen
  mußten,  da  die  Commissärs  ihnen  die  impertinente  Anmuth-*)

  Beilage  1.
**)  Beilage  2.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.