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Deutsch verstanden, auch zum Theil seine Familie kannten, so
wurde er zwar von der Verrätherei imb deren Folge, der Guillo¬
tine, freigesprochen, da aber die Herrn einmal soweit gegangen
waren, so wollten sie nicht wieder rückwärts gehen. Jene Schil¬
derung in seinem Bries mußte also das Verbrechen ausmachen. Er
wurde nach Metz geführt und dort in einen Kerker geworfen.
Gleiches Schicksal hat den Fürstlichen Oberschultheiß Nößler
von Völklingen betroffen. Voriges Jahr kam ein kleines Detache¬
ment Preußischer Husaren nach Völklingen, passirte daselbst die
Saar und überfiel ein französisches Piguet in dem Lothringischen
Dorf Rösseln, von welchem es einige niederhieb, einige gefangen
machte, lind sich dann wieder zurück zog. Diese alte Geschichte
wurde gegen den Nößler aufgewärmt und ihm auf die lächerlichste
Art Schuld gegeben, als hätte er diesen Ueberfall veranstaltet, und
deswegen warf man auch ihn in den Kerker. *)
Auch der Fürstliche Forstmeister von Schnellenbiel und sein
Tochtermann, Herr von Boos von Carlsbrunn, sind gefänglich
eingezogen und nach Forbach gebracht worden. Diese beschuldigt
man eines Einverständnisses mit Emigrirten aus dem nichtigen
Grund, weil manche Emigrirte bei ihrer Flucht durch die Gegend
von Carlsbrunn ihren Weg genommen haben. Letzterer soll eben¬
falls bereits nach Metz geführt worden sein.
Die Aussichten, welche uns diese Vorfälle eröffnen, sind nicht
sehr angenehm, und es ist wahrscheinlich, daß noch mehrere Deutsche
dies Schicksal treffen wird, denn es geht ein dumpfes Gerücht
unter den Franzosen, daß sie durch deutsche Geiseln ihre in Mainz
eingesperrten Anhänger auf jeden Fall sicher setzen wollen.
Und wo könnten sie solche leichter und mit weniger Kosten
aufgreifen als bei uns? Ein Gedanke, welcher Schaudert! erregt,
*) Seine Frau sollicitirte heftig und lang seine Befreiung. Ein red¬
licher französischer Richter in Metz sagte ihr bestimmt solches zu unterlassen:
Frei kann er nicht werden ohne gerichtet zu sein, und dies ist Gericht zum
Tode, da wir unsrer eignen Köpfe wegen ihn nicht für unschuldig erkennen
dürfen. Also besser im Gefängnis als auf dem Schaffot. Dabei blieb es
natürlicher Weise, doch wurde er in der Folge aus seinem Kerker zu dem
übrigen Geiseln gebracht. A. d. V-
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