Full text : Die Franzosen in Saarbrücken und den deutschen Reichslanden im Saargau und Westrich

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Deutsch  verstanden,  auch  zum  Theil  seine  Familie  kannten,  so
wurde  er  zwar  von  der  Verrätherei  imb  deren  Folge,  der  Guillotine,
  freigesprochen,  da  aber  die  Herrn  einmal  soweit  gegangen
waren,  so  wollten  sie  nicht  wieder  rückwärts  gehen.  Jene  Schilderung
  in  seinem  Bries  mußte  also  das  Verbrechen  ausmachen.  Er
wurde  nach  Metz  geführt  und  dort  in  einen  Kerker  geworfen.
Gleiches  Schicksal  hat  den  Fürstlichen  Oberschultheiß  Nößler
von  Völklingen  betroffen.  Voriges  Jahr  kam  ein  kleines  Detachement
  Preußischer  Husaren  nach  Völklingen,  passirte  daselbst  die
Saar  und  überfiel  ein  französisches  Piguet  in  dem  Lothringischen
Dorf  Rösseln,  von  welchem  es  einige  niederhieb,  einige  gefangen
machte,  lind  sich  dann  wieder  zurück  zog.  Diese  alte  Geschichte
wurde  gegen  den  Nößler  aufgewärmt  und  ihm  auf  die  lächerlichste
Art  Schuld  gegeben,  als  hätte  er  diesen  Ueberfall  veranstaltet,  und
deswegen  warf  man  auch  ihn  in  den  Kerker.  *)
Auch  der  Fürstliche  Forstmeister  von  Schnellenbiel  und  sein
Tochtermann,  Herr  von  Boos  von  Carlsbrunn,  sind  gefänglich
eingezogen  und  nach  Forbach  gebracht  worden.  Diese  beschuldigt
man  eines  Einverständnisses  mit  Emigrirten  aus  dem  nichtigen
Grund,  weil  manche  Emigrirte  bei  ihrer  Flucht  durch  die  Gegend
von  Carlsbrunn  ihren  Weg  genommen  haben.  Letzterer  soll  ebenfalls
  bereits  nach  Metz  geführt  worden  sein.
Die  Aussichten,  welche  uns  diese  Vorfälle  eröffnen,  sind  nicht
sehr  angenehm,  und  es  ist  wahrscheinlich,  daß  noch  mehrere  Deutsche
dies  Schicksal  treffen  wird,  denn  es  geht  ein  dumpfes  Gerücht
unter  den  Franzosen,  daß  sie  durch  deutsche  Geiseln  ihre  in  Mainz
eingesperrten  Anhänger  auf  jeden  Fall  sicher  setzen  wollen.
Und  wo  könnten  sie  solche  leichter  und  mit  weniger  Kosten
aufgreifen  als  bei  uns?  Ein  Gedanke,  welcher  Schaudert!  erregt,

*)  Seine  Frau  sollicitirte  heftig  und  lang  seine  Befreiung.  Ein  redlicher
  französischer  Richter  in  Metz  sagte  ihr  bestimmt  solches  zu  unterlassen:
Frei  kann  er  nicht  werden  ohne  gerichtet  zu  sein,  und  dies  ist  Gericht  zum
Tode,  da  wir  unsrer  eignen  Köpfe  wegen  ihn  nicht  für  unschuldig  erkennen
dürfen.  Also  besser  im  Gefängnis  als  auf  dem  Schaffot.  Dabei  blieb  es
natürlicher  Weise,  doch  wurde  er  in  der  Folge  aus  seinem  Kerker  zu  dem
übrigen  Geiseln  gebracht.  A.  d.  V-I


            
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