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Manne gesprochen hatte; daß er eben dasselbe Weib den grausamsten Mißhandlungen
von Seiten des Feindes ausgesetzt habe.
Nachdem oben benannte Jakob Lohmüller und Nikel Huppert in ihrer
Vertheidigung angehört worden sind; und der militärische Accusateur seinen
Schluß folgen und Requisition vorgebracht hatte; so erklärte die militärische
Kommission, Revolutionsmäßig richtend obenbenannte Jakob Lohmüller von
Güdingen und Nikel Huppert von Bübingen als überwiesen, daß selbige den
Freunden der französischen Freiheit alle Kränkungen, welche in ihrer Macht
stunden, zugefügt haben, und hiermit des Todes schuldig seien; befiehlt, daß
gegenwärtiges Urtheil auch zugleich dem Valentin Müller von Bübingen, der
entwichen ist uud gleiches Verbrechens überwiesen wurden, zufolge der Criminalgcsetze
und des Schlusses des Revolutionisten Ehr mann, Repräsentanten
des Volks bei der Rhein- und Moseler-Armee treffe; erklärt zugleich die sämtlichen
Güter des Jakob Lohmüller, des Nikel Hupperts und Valentin Müllers
zum Nutzen der Republik konfiscirt, dasjenige ausgenommen, was zur Unterhaltung
ihrer sämmtlichen Familien, falls welche vorhanden seien, nöthig ist;
befiehlt, dem militärischen Accusateur binnen 24 Stunden, dieses Urtheil auf
das pünktlichste vollziehen zu lassen.
Geschehen und gerichtet zu St. Johann-Saarbrück den 20ten Frimair, im
2ten Jahr der ein- und unzertheilbaren Franken-Republik, durch Laforet,
Hauptmann vom 89 ten Infanterie-Regiment, als Präsident, Longuerue, Hauptmann
der Gensd'armerie nationale, Verier, Hauptmann, Peter Lieutenant,
Fidler Sergeant-Major, Raye, Korporal und Fauvinkel Füßelirer sämtlich,
vom 89 ten Infanterie-Regiment, und Humbert Secretär Grcffier, unterschrieben.
Ba-toret, Longuerue, Berier, Peter,
Fidler, Raye, Fallvinkel, Humbert.
Als gleichförmige Abschrift der Greffier
der Kommission.
H u m b e r t.