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III.
Moseler-Armee.
Freiheit. Gleichheit.
Urtheil von der Militairischen Kommission.
Nachdem die Militärische Kommission, die vermög eines Schlusses des
Bürgers Ehr mann Repräsentant des Volks bei der Rhein- und Moseler-Armee,
den 8tcn Frimair ctablirt wurde.
Die, vor sie durch Levasseur militärischen Accusateur, gegen
Jakob Lohmüller von Güdingen, Valentin Müller und Nikel Huppert,
beide Einwohner zu Bübingen, gebrachte Klagen, als hätten sie sämtlich den
Preußen, bei ihrer Ankunft, die Liste von den Patrioten gegeben, und vermög
ihrer Stelle als Maier, alle Frohndienste auf sie allein geladen; wie auch die
Preußen beredet, oben benannte Patrioten zu plündern, welches auch geschehen
sei; und nachdem die bereits erwähnte militärische Kommission die Bürger
Johannes Moor, Christoph Glatt, Peter Fersen und Jacob Mohr, sämmtlich
Einwohner aus Bübingen, als Zeugen abgehört hat, so erfolgt daraus, daß
Jacob Lohmüller den Preußen bei ihrer Ankunft, als den 20ten vergangenen
Monats September (nach der alten Berechnung) die Liste der Bübinger Patrioten
ihnen überreicht; daß er sie angegeben habe, um allein alle Frohndienste
zu versehen; daß Valentin Müller sich weigerte, sich mit seinen Mitbürgern zu
verbinden, um, wegen Vereinigung mit der französischen Republik anzuhalten,
indem er sagte, daß die Franzosen Königsmörder wären, und daß sie lediglich
um des Raubens und Stehlens willen Krieg führten; daß er sechs Wochen
vor Ankunft der preußischen Armee der sogenannten Saarbrückischcn Regierung
die Liste der Bübinger Patrioten, zwei und zwanzig an der Zahl, eingehändigt
habe; daß er die Preußen ermunterte, verschiedenen Partikuliers, welche durch
ihre Liebe zur Freiheit bekannt sind, alles wegzunehmen; daß Nikel Huppert
durch eben diesen Valentin Müller, bei Ankunft der Feinde der Freiheit zu
Bübingen, zum Maier gemacht worden sei; und daß selbiger in dieser Qualität
nur die Patrioten kontribuiren machte und selbigen nichts übrig ließ; daß er
die Tirannenknechte bewogen habe, diese Schlachtopfcr der Aristokratie zu plündern;
daß er die Frau des Bürgers Johannes Mohr, welche sich genöthigt
sah, zu den französischen Vorposten zu flüchten, als die Preußen auf ihr
Gebiet kamen, angegeben habe, weil selbige an den Ufern der Saar mit ihrem