Full text : Die Franzosen in Saarbrücken und den deutschen Reichslanden im Saargau und Westrich

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Die  Volksrepräsentanten  bei  den  Rhein-  und  Mosel-Armeen.
Erwogen,  daß  die  Inwohner  zu  Saarbrücken  und  St.  Johann,  der  ihnen,
vermöge  des  Schlusses  der  Volksrepräsentanten  bei  der  Mosel-Armee,  vom
zwei  und  zwanzigsten  Tage  des  ersten  Monats  des  zweiten  Jahrs  der  vereinten
und  unzertheilbaren  fränkischen  Republik  auferlegten  Verbindlichkeit,  die  Summe
von  einer  Million,  in  Gold  und  Silber,  gegen  eine  gleiche  Summe  in
Assignaten  auszuwechseln,  kein  Genüge  geleistet,  und  an  den  Schatz  der
Republik  nur  eine  Summe  von  achtmal  hundert  fünf  und  dreißig  tausend
vierhundert  ein  und  fünfzig  Livres,  vierzehn  Sols,  und  ungefähr  zwanzig
tausend  Livres  an  Kupfergeld  und  Scheidcmüntze  abgeliefert  haben.
Daß  mit  obgedachter  Ablieferung,  besonders  in  dem  Zeitpunkte,  wo  einige,
von  dem  Kricgsheere  der  Republik  gegen  ihre  Feinde  unternommene  Feldzüge,
nicht  den  erwünschten  Erfolg  hatten,  inne  gehalten  worden;  zum  unläugbaren
Beweise,  daß  die  Inwohner  bemeldter  Stadt  und  Vorstadt  sträfliche  Hoffnungen
geheegt  haben;  um  so  mehr,  da  die  wenigen  Patrioten,  die  sich  daselbst  befinden,
  bemerkt  haben,  daß  viele  Inwohner  ihr  Verlangen  nicht  länger  bergen
konnten,  die  Stadt  Saarbrücken  in  den  Händen  der  Preußen  zu  sehen;  daß
dieses  sträfliche  Betragen  einen  desto  höhern  Grad  der  Gewißheit  erlange,  da
der  schleunige  Rückzug,  der  den  Feind  vom  Rachschwerde  der  fränkischen  Soldaten
  gerettet,  über  die  Verräthereien,  deren  Wirkungen  das  Kriegsheer  der
Republik  schon  längst  empfunden,  keinen  Zweifel  mehr  übrig  gelassen.
Erwogen  einer  Seits,  daß  die  schleunige  Abreise  des  Zahlers  der  Armee,
so  wie  der  Mangel  an  Fuhrwerk  ihm  nicht  gestatteten,  eine  beträchtliche
Menge  Kupfers  und  Scheidemünze  in  das  Innere  der  Republik  führen  zu
lassen:  daß  es  anderer  Seits  unnöthig  wäre,  dergleichen  gemünztes  Geld  in
ein  Land  einzuführen,  wo  die  Kriegssteuern  Gold  und  Silber  in  großer
Menge  einbringen  müssen.
Daß  die  Inwohner  von  Saarbrücken,  von  Rechtswegen  diese  Kupfer-  und
Scheidemünze  durch  feines  Metall  hätten  ersetzen  sollen;  um  so  mehr,  da  die
kleine  Münze  aller  Orten,  zum  Gebrauche  des  Armen  dienet,  der  allenthalben
der  Republik  zugethan  ist,  wenn  nur  der  Reiche,  der  ihn  öfters  mit  Entziehung
der  Arbeit  und  der  Nahrung  drohet,  denselben  nicht  irre  führt.
Daß  nur  der  reiche  Inwohner  zu  Saarbrücken  und  St.  Johann  das  Gold
und  Silber  besitzt;  daß  sogar  einige,  um  sich  den  Kriegsstcuern  zu  entziehen,
ihre  Kapitalien  in  auswärtigen  Ländern  angelegt  haben.
Daß  diese  habsüchtigen  Reichen  die  Auswechselung  der  zwanzig  tausend
Livres  Kupfer-  und  Scheidemünze,  die  sie  bewerkstelligen  sollten,  nicht  zur  gehörigen
  Zeit  bewirkt  haben:
Hat  folgendes  beschlossen:
I ter  Artikel.
Die  Stadtobrigkeit  zu  Saarbrücken  und  St.  Johann  soll  auf  das  schleunigste
  die  Summe  von  zwanzig  tausend  Livres  an  Gold  und  Silber,  gegen
            
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