Full text : Die Franzosen in Saarbrücken und den deutschen Reichslanden im Saargau und Westrich

248

gang  über  die  Brücke  wieder  erlaubt  sei  und  ich  keines  Erlaubnisscheins
  weiter  bedürfe.  Glauben  Sie  wohl,  mein  Freund,  daß  ein
16  jähriger  Fähndrich  von  andern  Truppen  gegen  einen  armen
Bürgerlichen  und  in  Feindes  Land  so  wie  diese  beiden,  Oberst  und
General,  gehandelt  haben  würde?
Als  unsrer  Stadt  die  Bezahlung  der  ungeheuren  Summe  von
einer  Million  Livres  angesetzt  war  und  die  Repräsentanten  die
Drohung  bekannt  gemacht  hatten,  daß,  wenn  solche  nicht  in  der
bestimmten  Zeit  berichtigt  wäre,  militärische  Haussuchung  verfügt
und  derjenige,  bei  welchem  man  einen  einzigen  zurückbehaltenen
Laubthaler  finden  würde,  vor  seiner  Hausthüre  ohne  Gnade  erschossen
  werden  sollte,  fragte  ein  vornehmer  Offizier  seinen  Wirth,
einen  meiner  Freunde,  ob  er  Geld  vorräthig  habe  und  solches  abliefern
  würde?  Dieser  bejahte  das  erste,  entwickelte  ihm  aber  dabei
seine  Lage,  welche  ihm  die  Trennung  von  seinem  Geld  ohnmöglich
mache.  Der  Offizier  warnte  ihn:  „On  est  terrible  dans  ce  Moment."
  Als  jener  aber  darauf  bestand,  ließ  er  sich  die  Summe
und  Geldsorten  genau  angeben,  führte  ihn  in  sein  Zimmer,  zeigte
ihm  seine  Chatouille,  legte  den  Schlüssel  dazu  an  einen  sichern  Ort
und  wies  ihn  an  im  Fall  einer  Haussuchung  das  Geld  durch  seine
Gattin  in  die  Chatouille  werfen  zu  lassen,  da  er  es  fyimi  für  das
seinige  ausgeben  wolle,  ein  Dienst,  den  in  Frankreich  nicht  jeder
Bruder  dem  andern  geleistet  haben  würde.
Eben  der  Oberst,  der  sich  wegen  dem  Erlaubnisschein  für  mich
verwendet  und  der  erst  einen  Tag  bei  mir  gewohnt  hatte,  erkundigte
sich  alsbald  nach  jenem  Vorfall  bei  mir,  ob  denn  Brodmangel  in
der  Stadt  herrsche?  und  da  ich  ihm  solches  versichert  und  die
Ursachen  davon  erklärt  hatte,  gab  er  alsbald  den  Befehl,  daß  ihm
seine  Portionen  Brod,  Fleisch  und  übrige  Lebensmittel,  die  er  aus
dem  Magazin  zu  fordern  berechtigt  war,  geliefert  werden  sollten,
welche  er  mir  mit  den  verbindlichsten  Ausdrücken  anfnöthigte.  Dieses
haben  auch  viele  andre  Offiziers  gethan  und  dadurch  der  äußersten
Noth  mancher  rechtschaffenen  Familie  besonders  unter  der  fürstlichen
  Civildienerschaft  gesteuert,  welche  Classe  von  Einwohnern  unstreitig
  die  unglücklichste  war,  und  leider!  noch  ist,  da  sie  schon  so
lange  ihre  Besoldung  entbehren  muß,  und  diese  nicht  so  reichlich
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.