Full text : Die Franzosen in Saarbrücken und den deutschen Reichslanden im Saargau und Westrich

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in  der  Stunde  seiner  Ankunft  sein  Oheim  mit  zween  Söhnen  mit
einigen  Hundert  andern  Unglücklichen  mit  Kartätschen  erschossen
wurden;  wie  er  Augenzeuge  dieser  Greuelthat  sein  mußte,  nicht
eine  Thräne  vergießen  durfte  und  nur  erst,  als  die  letzten  Zuckungen
der  Gemordeten  aufgehört  hatten,  sein  Pferd  wenden  und  seine
Vaterstadt,  wo  er  alles,  was  ihm  lieb  war,  verloren  hatte,  verlassen
  konnte.
Aber  auch  andre,  welche  so  schweres  Unglück  nicht  gebeugt
hatte,  haben  sich  rechtschaffen  betragen.  Selten  haben  die  Offiziers
ihre  Hülfe  versagt,  wenn  sie  von  den  hiesigen  Einwohnern  angerufen
  wurden,  um  Unordnungen  der  Soldaten  zu  steuern,  doch  da
sie  keine  Zwangsmittel  gebrauchen  durften,  so  waren  ihre  Bemühungen
  gewöhnlich  fruchtlos;  und  ihre  Dienstfertigkeit  in  solchen
Fällen  war  auch  nicht  eine  Zeit  wie  die  andere,  sondern  formte
sich  nach  den  Gesinnungen  der  allmächtigen  Repräsentanten.  Diese
waren  immer  nachtheilig  für  uns,  und  bei  ihrer  Anwesenheit  zwang
die  Furcht  den  bravsten  Mann  Wider  seinen  Willen  jenen  gemäß
zu  handeln.
War  aber  die  Rede  nicht  von  Soldaten,  so  suchten  sie  uns
in  jeder  Angelegenheit,  oft  auch  nicht  ohne  ihre  Gefahr,  gefällig
zu  sein.
So  viel  ich  mich  erinnere,  habe  ich  Ihnen  in  meinen  vorigen
Briefen  bereits  mehrere  Beispiele  angeführt.  Hier  noch  einen  kleinen
Nachtrag.
Während  der  Anwesenheit  des  deutschen  Heeres  vor  unsrer
Stadt  war  in  einer  unsrer  Städte  kein  Brod  zu  haben,  und  ich
war  genöthigt  meine  Magd  in  die  andere  Stadt  zu  schicken.  Wegen
einer  Bewegung  der  deutschen  Vorposten  war  der  Uebergang  über
die  Brücke  ohne  Erlaubsschein  vom  General  verboten,  und  die
Magd  wurde  zurückgewiesen.  Ich  entdeckte  meine  Verlegenheit  einem
Oberst  von  der  Cavallerie,  der  bei  mir  wohnte,  und  dieser  ging
auf  der  Stelle  um  einen  Erlaubnisschein  bei  dem  commandirenden
General  Vincent  auszuwirken,  und  da  er  ii)it  nicht  in  seiner
Wohnung  fand,  ging  er  in  die  andre  Stadt  um  ihn  aufzusuchen-Eine
  Viertelstunde  nachher  kam  General  Vincent  selbst  in  meine
Behausung  und  meldete  mir  auf  die  höflichste  Art,  daß  der  Ueber-
            
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