Full text : Die Franzosen in Saarbrücken und den deutschen Reichslanden im Saargau und Westrich

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traf  besonders  die  Ardennentruppen  sehr  hart,  welche  den  weiten
Marsch  bis  zur  Moselarmee  gemacht  hatten,  und  in  Saarbrücken
war  es  irr  64  Tagen  das  erste  Mal,  daß  solche  eine  Nacht  unter
Dach  zubrachten.  Hiernach  war  es  begreiflich,  daß  sie  eine  warme
Stube  und  ein  Bund  Stroh  mit  dem  größten  Dank  annahmen.
Selbst  die  vornehmsten  Offiziers  begnügten  sich  damit.  Dazu  kam
noch  ihr  Mißvergnügen  mit  dem  Pfälzer  Streifzug,  welchen  sie
eine  schändliche  Dieberei,  die  sich  nicht  für  Soldaten  ziemte,  nicht  aber
eine  militärische  Expedition  öffentlich  nannten.  Ihr  Mißvergnügen
mochte  aber  wohl  daher  rühren,  daß  die  Soldaten  genöthigt  waren,
blos  zum  Nutzen  der  Republik  zu  rauben,  ihnen  aber  eigne  Räubereien
  aufs  strengste  untersagt  waren,  und  daß  ihnen  der  Raub,
den  einer  oder  der  andre  heimlich  gemacht  hatte,  wieder  abgenommen
  wurde.  Hiervon  sehen  wir  das  Exempel  hier,  indem  ein
Detachement  der  hiesigen  Garnison  mit  Gensd'armes  an  die  Thore
postirt  war,  welches  allen  Raub,  den  die  Rückkehrenden  bei  sich
hatten,  ihnen  abnahm  und  den  Commissärs  ablieferte.  So
hatten  also  die  armen  Tröpfe  gestohlen  und  sich  mit  dem  Raube
viele  Tage  lang  geschleppt  um  jene  zu  bereichern,  denn  die
Republik  hat  nichts  davon  erhalten.
Eine  weitere  Ursache  ihrer  Demuth  war  der  beträchtliche  Verlust,
  welchen  sie  theils  durch  den  Feind,  am  meisten  aber  durch
den  im  Uebermaß  genossenen  Pfälzer-Wein  inib  Brandewein  erlitten
  hatten,  wodurch  sehr  viele,  (es  würde  unglaublich  scheinen,
wenn  ich  die  Summe  ihrer  Aussage  nach  angeben  wollte,  so  sehr
solche  auch  die  augenscheinliche  Schwäche  der  Bataillons  bezeugte)
ihren  Tod  auf  der  Stelle  oder  einige  Tage  nachher  gefunden  haben.
Die  Hauptursache  war  aber  unstreitig  bei  den  ältern  Soldaten  die
Kenntnis,  welche  sie  von  der  innern  Lage  Frankreichs,  ihrer  Heimat
  und  ihrer  Familien  erlangt  hatten.  Bisher  war  ihnen  solche
entgangen,  und  man  hatte  alle  Sorgfalt  angewandt  um  zu  verhindern,
  daß  sie  solche  erlangen  konnten.  Einzelnen  Ankömmlingen
bei  den  Bataillons  war  das  Sprechen  von  diesen  Sachen  bei  Todesstrafe
  verboten,  und  man  suchte  solche  unter  Bataillons  aus
andern  Departements  zu  bringen,  wo  sie  keine  Landsleute  antrafen.
Jetzt  aber,  da  die  jungen  Leute  von  der  ersten  Requisition  aus
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