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traf besonders die Ardennentruppen sehr hart, welche den weiten
Marsch bis zur Moselarmee gemacht hatten, und in Saarbrücken
war es irr 64 Tagen das erste Mal, daß solche eine Nacht unter
Dach zubrachten. Hiernach war es begreiflich, daß sie eine warme
Stube und ein Bund Stroh mit dem größten Dank annahmen.
Selbst die vornehmsten Offiziers begnügten sich damit. Dazu kam
noch ihr Mißvergnügen mit dem Pfälzer Streifzug, welchen sie
eine schändliche Dieberei, die sich nicht für Soldaten ziemte, nicht aber
eine militärische Expedition öffentlich nannten. Ihr Mißvergnügen
mochte aber wohl daher rühren, daß die Soldaten genöthigt waren,
blos zum Nutzen der Republik zu rauben, ihnen aber eigne Räubereien
aufs strengste untersagt waren, und daß ihnen der Raub,
den einer oder der andre heimlich gemacht hatte, wieder abgenommen
wurde. Hiervon sehen wir das Exempel hier, indem ein
Detachement der hiesigen Garnison mit Gensd'armes an die Thore
postirt war, welches allen Raub, den die Rückkehrenden bei sich
hatten, ihnen abnahm und den Commissärs ablieferte. So
hatten also die armen Tröpfe gestohlen und sich mit dem Raube
viele Tage lang geschleppt um jene zu bereichern, denn die
Republik hat nichts davon erhalten.
Eine weitere Ursache ihrer Demuth war der beträchtliche Verlust,
welchen sie theils durch den Feind, am meisten aber durch
den im Uebermaß genossenen Pfälzer-Wein inib Brandewein erlitten
hatten, wodurch sehr viele, (es würde unglaublich scheinen,
wenn ich die Summe ihrer Aussage nach angeben wollte, so sehr
solche auch die augenscheinliche Schwäche der Bataillons bezeugte)
ihren Tod auf der Stelle oder einige Tage nachher gefunden haben.
Die Hauptursache war aber unstreitig bei den ältern Soldaten die
Kenntnis, welche sie von der innern Lage Frankreichs, ihrer Heimat
und ihrer Familien erlangt hatten. Bisher war ihnen solche
entgangen, und man hatte alle Sorgfalt angewandt um zu verhindern,
daß sie solche erlangen konnten. Einzelnen Ankömmlingen
bei den Bataillons war das Sprechen von diesen Sachen bei Todesstrafe
verboten, und man suchte solche unter Bataillons aus
andern Departements zu bringen, wo sie keine Landsleute antrafen.
Jetzt aber, da die jungen Leute von der ersten Requisition aus
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