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nahgelegenen republikanischen Einwohner selbst, wie ich Ihnen
bereits in meinen vorigen Briefen gemeldet habe.
Am meisten Mühe mags dem nnbärtigen Urtheilsverfasser,
wenn es nicht der schändliche Ehrmann selbst verfasset hat, ge¬
kostet haben, dem Publikum einige Verbrechen des armen Nickel
Huppert aufzutischen.
Er soll von Valentin Müller zum Meyer gemacht worden
sein.
Wenn man bei einer solchen Geschichte lachen könnte so
müßte man es gewiß bei dieser Stelle thun. Diese Meyerernen¬
nung ist ohngefähr in dem Verhältnis, als wenn ein Amtmann
einen Präsidenten ernennen wollte. Der Meyer ist das, was
an andern Orten der Schultheiß ist, und wird von der Herr¬
schaft ernannt. Der Gerichtsmann ist ein Schöffe und steht
unter ihm. Valentin Müller konnte also den Nickel Huppert
nicht zum Meyer machen, hat es auch niemals gethan, und
Nickel Huppert folglich als simpler Gemeindsmann, der nichts
zu befehlen hatte, keine Contribution auf die Patrioten legen,
und von der Plünderung der Freiheitsmänner litt er selbst
großen Schaden.
Daß er die Frau-ausgesetzt habe.
Das böse Gewissen trieb den Erzbösewicht Johannes Mohr
bei Ankunft der Deutschen über die Saar zu den Franzosen zu
flüchten. Das rechte Saarufer wurde sogleich dicht mit deut¬
schen Vorposten besetzt, so wie das jenseitige linke Ufer von
Franzosen. Nun ließ sich Joh. Mohr am jenseitigen Ufer
sehen, und seine Frau beging die Thorheit diesseits an die
Saar zu gehen und mit ihrem Manne zu sprechen. Da diese
unerlaubte Entrevue von den Vorposten bemerkt werden mußte,
so bedurfte es wahrlich keiner Anzeige von Nickel Huppert um
solche an ihre Pflicht zu erinnern, welche sie auch, sobald sie die
Unterredung wahrnahni, dadurch erfüllte, daß sie die Mohrische
Ehefrau mit Rippenstößen von dem Ufer wegtrieb.
Und dieses mußte vor dem Publikum als ein Grund zum
Todesuriheil eines Menschen ausgelegt werden?
Genug hiervon. Machen Sie die weitern Anmerkungen selbst.