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Dies ist völlig falsch und widerlegt sich durch die Frohnliste,
welche ich selbst eingesehen habe und welche von Bübingen
nicht Lohmüller oder Valentin Müller, sondern der im Saarbrückischen
eingeführten Ordnung nach der jedesmalige Heimeyer
ohne Zuthun des Meyers oder Gerichtsmannes führte. Zu
der allda lagernden Armee mußten Beifuhren an Holz u. d. g.
geschehen; die gingen aber der Reihe nach, ohne Rücksicht aus
gut- oder übelgesinnte Unterthanen.
Daß Valentin Müller sich weigerte seinem Landesherrn untreu
zu werden, daran beging er kein Verbrechen, und hat er
wirklich, was man ihm Schuld giebt, gesagt, Ei nun! so konnte
man die Wahrheit davon wohl am deutlichsten in dem unglücklichen
Saarbrückischen Lande sehen.
Der Vorwurf, daß er 6 Wochen vor Ankunft der preußischen
Armee der sogenannten Saarbrückischen Regierung — --eingehändigt
habe,
Ist eine offenbare Unwahrheit. Der Redacteur des Urtheils
hätte sich belehren lassen sollen, daß die Saarbrückische
Regierung bereits den 14ten Mai 1793 aufgehoben und am
15 ten die meisten Mitglieder als Geiseln nach Metz geführt
worden waren und die noch in Saarbrücken befindlichen Mitglieder
keine Regierungs-Geschäfte mehr verrichteten und bei
Todesstrafe verrichten durften, am wenigsten aber sich mit
der Annahme einer so gefährlichen Denunciation würden befaßt
haben. In der Hälfte des Augusts konnte also einem seit
der Hälfte des Mais nicht mehr existirenden Collegium keine
Liste eingegeben worden sein.
Daß er die Preußen — — alles wegzunehmen.
Dieses ist zum Theil wahr. Die Bübinger Patrioten wurden
rein ausgeplündert. Aber es ging leider den dasigen sogenannten
Aristokraten so wie den Einwohnern von Güdingen, Fechingen,
Bischmisheim und der ganzen Gegend nicht ein Haar
besser. Wer waren aber die Plünderer? Nicht die Preußen,
die nicht in dieser Gegend, auch nicht die redlichen Sachsen,
welche in diesen Ortschaften campirten, sondern die Herzensfreunde
der Bübinger Patrioten, die französischen Truppen und