Full text : Die Franzosen in Saarbrücken und den deutschen Reichslanden im Saargau und Westrich

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weisen,  und  daß  sich  die  ganze  Gemeinde  durch  Unterschrift  erbot
die  Falschheit  der  Anklage  und  die  Unschuld  des  Meyers  eidlich  zu
erhärten.  Diese  Petition  wurde  von  allen  Gemeindsgliedern  unterschrieben,
  von  solchen  und  des  Meyers  Frau  und  Familie  dem
Repräsentanten  übergeben,  welcher  aber  dieselbe  ohne  sie  zu  lesen
ihnen  vor  die  Füße  warf  und  die  Snpplicanten  ohne  sie  anzuhören
  ungestüm  sortwies,  fortwies,  ohne  sie  zu  fragen,  wer  sie
seien,  was  sie  verlangten  oder  für  wen  sie  bitten  wollten.
Gestern  Nachmittag  ließ  der  für  Schrecken,  Angst  und  Kälte
kranke  Meyer  den  Hofrath  Wilkens  zu  sich  berufen,  eröffnete  ihm
seine  Gesundheitsumstände  und  bat  ihn  um  Hülfe.  Dieser  sah
sogleich  ein,  daß  seine  Krankheit  eine  Folge  des  Schreckens,  der  in
dem  Gefängnis  ausgestandenen  Kälte  und  des  Lagers  auf  bloßer
Erde  sei,  und  als  er  ihm  dieses  bemerkte,  so  bat  ihn  derselbe  sich
bei  dem  Repräsentanten  für  ihn  zu  verwenden,  daß  er  entweder
gegen  Caution,  welche  die  ganze  Gemeinde,  so  hoch  sie  immer  sein
möchte,  für  ihn  leisten  wollte,  losgelassen,  oder  wenn  dieses  nicht
statt  fünde,  die  Verfügung  getroffen  werden  möchte,  daß  er  in  ein
leidliches  Zimmer  in  der  Stadt  mit  hinlänglicher  Wache  auf  seine
Kosten  gebracht  würde.
Durch  das  flehentliche  Bitten  des  Meyers  und  durch  Menschenliebe
  bewogen  übernahm  der  Hofrath  Wilkens  dieses  unangenehme
und  hükliche  Geschäft  und  hoffte  einen  guten  Ausgang  davon,  um
so  mehr,  da  er  den  Repräsentanten  bei  einer  besondern  Gelegenheit
persönlich  kennen  gelernt,  dieser  damals  gar  menschenfreundliche
Gesinnungen  ausgehängt  hatte  und  überhaupt  das  Gesuch  nichts
enthielt,  das  nicht  verwilligt  werden  konnte.
Hofrath  Wilkens  begab  sich  darauf  zu  dem  Repräsentanten
und  eröffnete  ihm  sein  Gesuch,  war  aber  nicht  wenig  betreten,  als
sich  derselbe  weder  eines  Befehls  zur  Verhaftung  noch  des  Verhafteten
  noch  seines  Verbrechens  erinnerte  und  erst  nach  einigem
Nachsinnen  über  solche  seinen  Secretär  befragte.  Dieser  antwortete
mit  Mienen  und  Ausdrücken,  welche  anzeigten,  daß  er  die  Sache
für  höchst  unbedeutend  und  die  Denuncianten  für  Nichtswürdige
hielt,  er  nannte  sie  immer  mit  dem  verächtlichen  Ausdruck  Melgues
gens  ohne  ihnen  den  Ehrennamen  Citoyens  zu  geben  und  ließ
            
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