Full text : Die Franzosen in Saarbrücken und den deutschen Reichslanden im Saargau und Westrich

211

Vor  einigen  Tagen  wurde  der  herrschaftliche  Meyer  oder
Schulze,  Jakob  Lohmüller  von  Güdingen,  einer  der  anerkannt
rechtschaffensten  Männer  des  Landes,  von  einer  besonders  vorsichtigen
  und  furchtsamen  Gemüthsart,  sodann  der  Gerichtsmann
Valentin  Müller  von  Bübingen  von  4  seit  langer  Zeit  als  unruhige,
  rebellische  Kopfe  bekannten  Unterthanen  aus  Bübingen,
Namens  Johannes  und  Jakob  Mohr,  und  deren  Schwägern,
Christoph  Glatt  und  Peter  Fersen,  mit  denen,  wie  im  Publicum
versichert  wird,  noch  ein  böses  Weib  und  der  ehemalige  wegen  Unterschlagung
  herrschaftlicher  Gelder  und  andrer  Verbrechen,  statt
verdienter  Zuchthausstrafe,  aus  Gnaden  nur  blos  dimittirte  Schultheiß
  Theis  von  Arnual  verbunden  waren,  bei  dem  würdigen
Volksreprüseutanten  Ehrmann,  wie  man  nachher  erfuhr,  angezeiget,
daß  sie,  Denuncianten,  bei  der  Anwesenheit  der  deutschen  Truppen
durch  Veranlassung  der  Denunciaten  Verlust  an  ihrem  Vermögen
erlitten  hätten,  indem  sie  zur  Ungebühr  mit  Beifuhren  für  die
Armee  belästigt  und  überdies  verschiedentlich  körperlichen  Mißhandlungen
  ausgesetzt  gewesen  seien.
Wahrscheinlich  bezweckten  diese  Leute  das  traurige  Resultat
ihrer  Anzeige  nicht,  sondern  sie  glaubten,  daß,  wie  bereits  in
andern  Fällen  mehrmals  geschehen  war,  der  Repräsentant  ihnen
aufgeben  würde  ein  Verzeichnis  ihrer  angeblich  erlittenen  Schäden
einzubringen,  und  daß  alsdann  die  Denunciaten  zu  ihrer  Entschädigung
  verurtheilt  werden  würden,  welches  ihnen  als  größtentheils
  bekannten  Lumpen  sehr  wohl  bekommen  wäre.
Der  Repräsentant  gab  Abends  inter  xoenla,  welche  Zeit  die
Denuncianten  wohlweislich  gewählt  hatten,  Befehl  zur  Arretirung
der  Denunciaten.  Ein  Detachement  Oensä'armos  nationales  begab
  sich  ehevorgestern  Nacht  zuerst  nach  Bübingen  um  ben  Gerichtsmann
  Müller  zu  verhaften.  Allein  dieser  wurde  benachrichtiget,
  gewarnt  und  entwischte  der  Gefangenschaft  und  dem  Tode.
Das  Detachement  begab  sich  darauf  nach  Güdingen  und  fand
daselbst  den  Meyer  Lohmüller  in  seiner  Behausung  im  Bette,
welcher  in  der  Ueberzeugung  seiner  Unschuld  und  bei  reinem  Gewissen
  nicht  die  Flucht  ergreifen  und  sich  dadurch  verdächtig  machen
wollte,  ohngeachtet  ihm  die  geschehene  Denunciation  nicht  unbe-14*

            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.