Full text: Die Franzosen in Saarbrücken und den deutschen Reichslanden im Saargau und Westrich

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Vor einigen Tagen wurde der herrschaftliche Meyer oder 
Schulze, Jakob Lohmüller von Güdingen, einer der anerkannt 
rechtschaffensten Männer des Landes, von einer besonders vorsich¬ 
tigen und furchtsamen Gemüthsart, sodann der Gerichtsmann 
Valentin Müller von Bübingen von 4 seit langer Zeit als un¬ 
ruhige, rebellische Kopfe bekannten Unterthanen aus Bübingen, 
Namens Johannes und Jakob Mohr, und deren Schwägern, 
Christoph Glatt und Peter Fersen, mit denen, wie im Publicum 
versichert wird, noch ein böses Weib und der ehemalige wegen Un¬ 
terschlagung herrschaftlicher Gelder und andrer Verbrechen, statt 
verdienter Zuchthausstrafe, aus Gnaden nur blos dimittirte Schult¬ 
heiß Theis von Arnual verbunden waren, bei dem würdigen 
Volksreprüseutanten Ehrmann, wie man nachher erfuhr, angezeiget, 
daß sie, Denuncianten, bei der Anwesenheit der deutschen Truppen 
durch Veranlassung der Denunciaten Verlust an ihrem Vermögen 
erlitten hätten, indem sie zur Ungebühr mit Beifuhren für die 
Armee belästigt und überdies verschiedentlich körperlichen Mißhand¬ 
lungen ausgesetzt gewesen seien. 
Wahrscheinlich bezweckten diese Leute das traurige Resultat 
ihrer Anzeige nicht, sondern sie glaubten, daß, wie bereits in 
andern Fällen mehrmals geschehen war, der Repräsentant ihnen 
aufgeben würde ein Verzeichnis ihrer angeblich erlittenen Schäden 
einzubringen, und daß alsdann die Denunciaten zu ihrer Entschä¬ 
digung verurtheilt werden würden, welches ihnen als größten- 
theils bekannten Lumpen sehr wohl bekommen wäre. 
Der Repräsentant gab Abends inter xoenla, welche Zeit die 
Denuncianten wohlweislich gewählt hatten, Befehl zur Arretirung 
der Denunciaten. Ein Detachement Oensä'armos nationales be¬ 
gab sich ehevorgestern Nacht zuerst nach Bübingen um ben Ge¬ 
richtsmann Müller zu verhaften. Allein dieser wurde benachrich¬ 
tiget, gewarnt und entwischte der Gefangenschaft und dem Tode. 
Das Detachement begab sich darauf nach Güdingen und fand 
daselbst den Meyer Lohmüller in seiner Behausung im Bette, 
welcher in der Ueberzeugung seiner Unschuld und bei reinem Ge¬ 
wissen nicht die Flucht ergreifen und sich dadurch verdächtig machen 
wollte, ohngeachtet ihm die geschehene Denunciation nicht unbe- 
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