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Vor einigen Tagen wurde der herrschaftliche Meyer oder
Schulze, Jakob Lohmüller von Güdingen, einer der anerkannt
rechtschaffensten Männer des Landes, von einer besonders vorsichtigen
und furchtsamen Gemüthsart, sodann der Gerichtsmann
Valentin Müller von Bübingen von 4 seit langer Zeit als unruhige,
rebellische Kopfe bekannten Unterthanen aus Bübingen,
Namens Johannes und Jakob Mohr, und deren Schwägern,
Christoph Glatt und Peter Fersen, mit denen, wie im Publicum
versichert wird, noch ein böses Weib und der ehemalige wegen Unterschlagung
herrschaftlicher Gelder und andrer Verbrechen, statt
verdienter Zuchthausstrafe, aus Gnaden nur blos dimittirte Schultheiß
Theis von Arnual verbunden waren, bei dem würdigen
Volksreprüseutanten Ehrmann, wie man nachher erfuhr, angezeiget,
daß sie, Denuncianten, bei der Anwesenheit der deutschen Truppen
durch Veranlassung der Denunciaten Verlust an ihrem Vermögen
erlitten hätten, indem sie zur Ungebühr mit Beifuhren für die
Armee belästigt und überdies verschiedentlich körperlichen Mißhandlungen
ausgesetzt gewesen seien.
Wahrscheinlich bezweckten diese Leute das traurige Resultat
ihrer Anzeige nicht, sondern sie glaubten, daß, wie bereits in
andern Fällen mehrmals geschehen war, der Repräsentant ihnen
aufgeben würde ein Verzeichnis ihrer angeblich erlittenen Schäden
einzubringen, und daß alsdann die Denunciaten zu ihrer Entschädigung
verurtheilt werden würden, welches ihnen als größtentheils
bekannten Lumpen sehr wohl bekommen wäre.
Der Repräsentant gab Abends inter xoenla, welche Zeit die
Denuncianten wohlweislich gewählt hatten, Befehl zur Arretirung
der Denunciaten. Ein Detachement Oensä'armos nationales begab
sich ehevorgestern Nacht zuerst nach Bübingen um ben Gerichtsmann
Müller zu verhaften. Allein dieser wurde benachrichtiget,
gewarnt und entwischte der Gefangenschaft und dem Tode.
Das Detachement begab sich darauf nach Güdingen und fand
daselbst den Meyer Lohmüller in seiner Behausung im Bette,
welcher in der Ueberzeugung seiner Unschuld und bei reinem Gewissen
nicht die Flucht ergreifen und sich dadurch verdächtig machen
wollte, ohngeachtet ihm die geschehene Denunciation nicht unbe-14*