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solches aus dem Grund nicht behalten wolle, weil die Armen in
den Städten solches bezahlt hätten, da doch der Wille der Republik
nicht sei, daß der Arme contribuiren solle; deswegen sollte dem
Magistrat hiermit befohlen sein diese 23000 Livres Kupfermünze
bis um 2 Uhr Nachmittags in Silber oder Gold umzuwechseln,
und wenn solches zur bestimmten Stunde nicht geschehen wäre, sollte
derselbe in 20 000 Livres Strafe verfallen, auch solcher provisorisch
an etat (Tarrestation versetzet sein. Dem Magistrat wurde darauf,
nachdem die in ihren Häusern beim Mittagessen befindlich gewesenen
Glieder durch Gensd'armes zusammen geholt waren, eine starke
Wache von diesem Corps gegeben. Derselbe ließ zwar sogleich
jedermann auffordern sein etwa noch vorräthiges Gold und Silber
herbeizubringen und gegen Kupfergeld auszuwechseln. Allein wenn
auch nicht der größte Theil der Einwohner aus Furcht einer Hinter¬
list damit angestanden hätte, so wäre doch keine Möglichkeit ge¬
wesen in einem solchen kurzen Zeitraum das Gold und Silber,
noch weniger aber die ungeheure Menge Kupfergeld zu zählen und
auszuwechseln. Mit dem Schlag 2 wurde angefragt, ob das Geld
beisammen wäre. Da die Antwort verneinend ausfiel, so wurde
der Magistrat zu 20 000 Livres Strafe verurtheilt, und ihm zu¬
gleich die nämliche Summe für jede Stunde bis zur vollendeten
Auswechslung angesetzt. Jedermann that sein möglichstes um die
Summe aufzubringen; solches konnte aber erst um 6 Uhr geschehen.
Bis dahin waren 100 000 Livres Strafe erwachsen, welche be¬
zahlt werden mußten, ehe dem Magistrat die Wache abgenommen
wurde. Dieser brachte das Geld dem Kriegszahlmeister; dieser nahm
solches an und declarirte, daß die Republik dennoch das Kupfer¬
geld der Armen aus Großmuth nicht verschmähen und sorgen wolle,
wie es nach Frandkreich gebracht werden könnte. Wir waren also
um die 100000 Livres Strafe in Assignaten und um die 23 000
Livres Gold- und Silbergeld geprellt, *) welche erstere wahrscheinlich
von Ehrmann und Consorten zur Beute gemacht wurden.
*) Einige Tage nachher wurde zwar die Zurückgabe des Kupfergeldes ver¬
ordnet, allein man war so überzeugt, daß die Commissärs solches doch unter
einem andern Vorwand auspressen würden, daß die wenigsten Bürger ihren