Full text : Die Franzosen in Saarbrücken und den deutschen Reichslanden im Saargau und Westrich

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solches  aus  dem  Grund  nicht  behalten  wolle,  weil  die  Armen  in
den  Städten  solches  bezahlt  hätten,  da  doch  der  Wille  der  Republik
nicht  sei,  daß  der  Arme  contribuiren  solle;  deswegen  sollte  dem
Magistrat  hiermit  befohlen  sein  diese  23000  Livres  Kupfermünze
bis  um  2  Uhr  Nachmittags  in  Silber  oder  Gold  umzuwechseln,
und  wenn  solches  zur  bestimmten  Stunde  nicht  geschehen  wäre,  sollte
derselbe  in  20  000  Livres  Strafe  verfallen,  auch  solcher  provisorisch
an  etat  (Tarrestation  versetzet  sein.  Dem  Magistrat  wurde  darauf,
nachdem  die  in  ihren  Häusern  beim  Mittagessen  befindlich  gewesenen
Glieder  durch  Gensd'armes  zusammen  geholt  waren,  eine  starke
Wache  von  diesem  Corps  gegeben.  Derselbe  ließ  zwar  sogleich
jedermann  auffordern  sein  etwa  noch  vorräthiges  Gold  und  Silber
herbeizubringen  und  gegen  Kupfergeld  auszuwechseln.  Allein  wenn
auch  nicht  der  größte  Theil  der  Einwohner  aus  Furcht  einer  Hinterlist
  damit  angestanden  hätte,  so  wäre  doch  keine  Möglichkeit  gewesen
  in  einem  solchen  kurzen  Zeitraum  das  Gold  und  Silber,
noch  weniger  aber  die  ungeheure  Menge  Kupfergeld  zu  zählen  und
auszuwechseln.  Mit  dem  Schlag  2  wurde  angefragt,  ob  das  Geld
beisammen  wäre.  Da  die  Antwort  verneinend  ausfiel,  so  wurde
der  Magistrat  zu  20  000  Livres  Strafe  verurtheilt,  und  ihm  zugleich
  die  nämliche  Summe  für  jede  Stunde  bis  zur  vollendeten
Auswechslung  angesetzt.  Jedermann  that  sein  möglichstes  um  die
Summe  aufzubringen;  solches  konnte  aber  erst  um  6  Uhr  geschehen.
Bis  dahin  waren  100  000  Livres  Strafe  erwachsen,  welche  bezahlt
  werden  mußten,  ehe  dem  Magistrat  die  Wache  abgenommen
wurde.  Dieser  brachte  das  Geld  dem  Kriegszahlmeister;  dieser  nahm
solches  an  und  declarirte,  daß  die  Republik  dennoch  das  Kupfergeld
  der  Armen  aus  Großmuth  nicht  verschmähen  und  sorgen  wolle,
wie  es  nach  Frandkreich  gebracht  werden  könnte.  Wir  waren  also
um  die  100000  Livres  Strafe  in  Assignaten  und  um  die  23  000
Livres  Gold-  und  Silbergeld  geprellt,  *)  welche  erstere  wahrscheinlich
von  Ehrmann  und  Consorten  zur  Beute  gemacht  wurden.

*)  Einige  Tage  nachher  wurde  zwar  die  Zurückgabe  des  Kupfergeldes  verordnet,
  allein  man  war  so  überzeugt,  daß  die  Commissärs  solches  doch  unter
einem  andern  Vorwand  auspressen  würden,  daß  die  wenigsten  Bürger  ihren
            
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