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hörige Haus sei, welches vor der Stadt in einem Garten liegt.
Die Franzosen läugneten nicht, daß sie es angesteckt halten. Ihre
Entschuldigung war, daß solches der Frau Erbprinzessin gehörte.
Sie wurden belehrt, daß der Eigenthümer ein Privatmann sei
und die Frau Erbprinzessin solches nebst dem Garteu nur gemiethet
gehabt hätte, aber auch nach dieser Erläuterung wurde das
Löschen verwehrt, das Feuer auch an den übrigen Theilen angelegt
und so das ganze Gebäude verzehrt, alle Bäume und Espaliers
abgehauen und um die Flamme zu vermehren verbrannt,
ein unverkennbares Zeugnis, daß diese Brennerei mit dem Schloßbrand
gleiche Absicht hatte. Der brave Eigenthümer ist zu bedauern,
welcher dieseu Muthwillen mit einem Verlust von 4000 fl.
büßen muß.
den 28 und 29sten Oktober.
Ein Transport Heu, welcher aus Champagne bis hieher ins
Lager gebracht worden nud welcher ein Beweis des Mangels ist,
der in den nähern Provinzen herrscht, hat den Commissärs die
Mittel verschafft wieder auf Räubereien auszugehen, was sie einige
Tage lang aus Mangel an Fuhren unterlassen mußten. Zwei
Eisen-Magazine, das des Handelsmann Krämer mit Gußwaaren
und das des Handelsmann Rumpel mit Sensen, Sicheln, Schaufeln
und dergleichen Handwerksgeräthen, wurden in diesen 2
Tagen ihr Raub und rein ausgeleert, letzterer rechnet feinen
Verlust auf 60 000 fl., wofür er nicht einen Heller zu hoffen hat,
da die Commissärs sich nicht einmal die Mühe gaben ein Bon
über den Empfang zu ertheilen und dadurch den Beraubten doch
wenigstens einen Schimmer der Hoffnung einst ihre Zahlung zu
erhaltet: übrig ließen.