Full text : Die Franzosen in Saarbrücken und den deutschen Reichslanden im Saargau und Westrich

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hörige  Haus  sei,  welches  vor  der  Stadt  in  einem  Garten  liegt.
Die  Franzosen  läugneten  nicht,  daß  sie  es  angesteckt  halten.  Ihre
Entschuldigung  war,  daß  solches  der  Frau  Erbprinzessin  gehörte.
Sie  wurden  belehrt,  daß  der  Eigenthümer  ein  Privatmann  sei
und  die  Frau  Erbprinzessin  solches  nebst  dem  Garteu  nur  gemiethet
  gehabt  hätte,  aber  auch  nach  dieser  Erläuterung  wurde  das
Löschen  verwehrt,  das  Feuer  auch  an  den  übrigen  Theilen  angelegt
  und  so  das  ganze  Gebäude  verzehrt,  alle  Bäume  und  Espaliers
  abgehauen  und  um  die  Flamme  zu  vermehren  verbrannt,
ein  unverkennbares  Zeugnis,  daß  diese  Brennerei  mit  dem  Schloßbrand
  gleiche  Absicht  hatte.  Der  brave  Eigenthümer  ist  zu  bedauern,
  welcher  dieseu  Muthwillen  mit  einem  Verlust  von  4000  fl.
büßen  muß.

den  28  und  29sten  Oktober.
Ein  Transport  Heu,  welcher  aus  Champagne  bis  hieher  ins
Lager  gebracht  worden  nud  welcher  ein  Beweis  des  Mangels  ist,
der  in  den  nähern  Provinzen  herrscht,  hat  den  Commissärs  die
Mittel  verschafft  wieder  auf  Räubereien  auszugehen,  was  sie  einige
Tage  lang  aus  Mangel  an  Fuhren  unterlassen  mußten.  Zwei
Eisen-Magazine,  das  des  Handelsmann  Krämer  mit  Gußwaaren
und  das  des  Handelsmann  Rumpel  mit  Sensen,  Sicheln,  Schaufeln
  und  dergleichen  Handwerksgeräthen,  wurden  in  diesen  2
Tagen  ihr  Raub  und  rein  ausgeleert,  letzterer  rechnet  feinen
Verlust  auf  60  000  fl.,  wofür  er  nicht  einen  Heller  zu  hoffen  hat,
da  die  Commissärs  sich  nicht  einmal  die  Mühe  gaben  ein  Bon
über  den  Empfang  zu  ertheilen  und  dadurch  den  Beraubten  doch
wenigstens  einen  Schimmer  der  Hoffnung  einst  ihre  Zahlung  zu
erhaltet:  übrig  ließen.
            
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